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Aktuelles und UPC-News

Startups mit Patent- und Markenrechten deutlich erfolgreicher bei der Beschaffung von Finanzmitteln

Eine neue Studie des Europäischen Patentamts (EPA) und des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EU-Markenamt, EUIPO) zeigt, dass Startups mit Patent- und Markenrechten deutlich erfolgreicher bei der Beschaffung von Finanzmitteln sind.
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Abschaffung der 10-Tages-Zustellfiktion beim Europäischen Patentamt

In Anbetracht des digitalen Zeitalters, in dem Dokumente zukünftig nur noch elektronisch zugestellt werden, wird das Europäische Patentamt ihre sog. 10-Tages-Zustellfiktion, welche bisher die Berechnung von Fristen regelte, zum 1. November 2023 abschaffen.
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Dr. Dorothea Hofer hat das European Patent Litigation Certificate erworben

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere geschäftsführende Partnerin Dr. Dorothea Hofer das European Patent Litigation Certificate erworben hat, das von der Universität Maastricht in Zusammenarbeit mit der Europäischen Rechtsakademie (ERA) in Trier verliehen wird. Dies beinhaltet eine umfangreiche praktische und theoretische Ausbildung im Recht des Einheitlichen Patentgerichts (#UPC) und verwandten Gebieten des europäischen Rechts, so dass sie bestens auf die Vertretung von Mandanten in allen Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht vorbereitet ist.
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Chancen und Risiken des neuen Europäischen Einheitspatents – Teil 3

Einspruchsverfahren vor dem Europäischen Patentamt (EPA) sind ein attraktives Forum für die Anfechtung von Patenten; das Verfahren ist hinsichtlich des Preis-Leistungs-Verhältnisses weltweit nahezu konkurrenzlos. Das Verfahren ist einfach, schlank und relativ kostengünstig. Die Praxis ist gut erprobt. Allerdings gibt es Einschränkungen und Nachteile – zum Beispiel eine Frist von neun Monaten nach dem Erteilungsdatum für die Einreichung, die lange Dauer des Einspruchs- und Beschwerdeverfahrens und strenge Regeln für die Zulassung verspätet eingereichter Beweismittel.
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Chancen und Risiken des neuen Europäischen Einheitspatents – Teil 2

Während einer siebenjährigen Übergangsphase kann die Zuständigkeit des künftigen Einheitlichen Patentgerichts (EPG; Unified Patent Court, UPC) durch einen Opt-out-Antrag des Schutzrechtsinhabers für eine anhängige europäische Patentanmeldung („EP-Anmeldung“), für ein erteiltes europäisches Patent („EP“) oder für ein ergänzendes Schutzzertifikat („SPC“) für nicht anwendbar erklärt werden. Diese Möglichkeit wurde eingeführt, um das Vertrauen der Nutzer langfristig zu stärken. Bei einem Opt-out werden Streitigkeiten weiterhin von den nationalen Gerichten der einzelnen Länder behandelt. Sobald ein europäisches Patent ein Opt-out erhalten hat, ist es für seine gesamte Laufzeit von der Gerichtsbarkeit des EPG ausgeschlossen.
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Chancen und Risiken des neuen Europäischen Einheitspatents – Teil 1

Der 1. Juni 2023 markiert den Beginn einer neuen Ära im europäischen Patentrecht: Das neue europäische Einheitspatentsystem, bestehend aus dem Einheitspatent (Unitary Patent, UP) und dem Einheitlichen Patentgericht (EPG; Unified Patent Court, UPC), trat in Kraft. 50 Jahre nach der Einführung des Europäischen Patentübereinkommens und Millionen von angemeldeten europäischen Patenten ist dies vielleicht die bedeutendste Veränderung in der europäischen Patentpraxis. Das Einheitspatent kommt als dritte Säule zu den klassischen europäischen Patenten und den nationalen Patenten hinzu. Das Einheitliche Patentgericht wird sowohl das Einheitspatent als auch die klassischen europäischen Patente als modernes und effizientes Prozesssystem beeinflussen.
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Prüfer & Partner in IAM Patent 1000 2023 für Patent Prosecution and Nullity ausgezeichnet

Wir freuen uns, dass unsere Kanzlei Prüfer & Partner zusammen mit vier unserer Anwälte für ihre herausragende Arbeit auf dem Gebiet der Patenterteilung und der Nichtigkeit in der neu erschienenen 2023 Ausgabe von iam Patent 1000, einem der weltweit führenden Rankings für Patentdienstleister, ausgezeichnet wurde.
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Prüfer Experten vom Handelsblatt als beste Anwälte des Jahres 2023 gelistet

Wir freuen uns sehr, dass unsere Patentanwälte Dr. Dorothea Hofer, Herr Jürgen Feldmeier sowie Dr. Andreas Oser im vom Handelsblatt am 16. Juni 2023 veröffentlichten Ranking als beste Anwälte des Jahres 2023 gelistet werden.
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PRÜFER & PARTNER erneut im „The Legal 500 – Deutschland 2023“ Ranking gelistet

Prüfer & Partner mbB Patent- und Rechtsanwälte werden erneut im aktuellen Ranking von „The Legal 500 – Deutschland“ für ihre hervorragenden Leistungen anerkannt. Die Kanzlei wird in den Bereichen „Patentrecht: Patentanwälte: Anmeldungen und Amtsverfahren“ sowie „Patentrecht: Patentanwälte: Streitverfahren“ empfohlen und somit unter den besten IP Kanzleien in Deutschland geführt.
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Das Einheitliche Patentgericht startet am 1. Juni 2023

Aus jahrelanger Planung wird endlich Realität: Der offizielle Startschuss ist nun gefallen! Deutschland hat am 17. Februar 2023 das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) ratifiziert.
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