Ihre Patentanwälte und Rechtsanwälte in München für gewerblichen Rechtsschutz

Seit 50 Jahren schützen namhafte internationale Unternehmen geistiges Eigentum vertrauensvoll mit den Leistungen unserer Fullservice IP-Boutique. Individuelle Betreuung und Fokus auf Mandantenbedürfnisse garantieren langfristigen und nachhaltigen Erfolg in allen Territorien und Rechtsgebieten. Pro Mandat ein Anwalt, zertifizierte Qualität und digitale Prozesse am Puls der Zeit sichern den Erfolg Ihrer Ideen – weltweit.

Erfahren Sie mehr über unsere Kompetenzen

Ausgezeichnet & Prämiert

Über uns

Unsere Fachkompetenz, persönliche Nähe und proaktive Fullservice-Mentalität zeichnen uns als zuverlässige Lösungsfinder aus. Wir sind stolz darauf, dass unsere langjährigen Mandatsbeziehungen im Schnitt über 20 Jahre bestehen – ein Zeichen für das Vertrauen unserer Mandanten in unsere Arbeit.

Lernen Sie uns kennen

Das sagen unsere Mandanten

Ihr Experten-Team für gewerblichen Rechtsschutz

Seite an Seite für Sicherheit und Erfolg Ihres geistigen Eigentums.

Unser engagiertes Team arbeitet Hand in Hand mit Ihnen, um die Sicherheit und den Erfolg Ihres geistigen Eigentums zu gewährleisten. Jeder Patentanwalt in unserem Münchner Team bringt einzigartige Fachkenntnisse und Leidenschaft mit, um Ihnen maßgeschneiderte Lösungen und erstklassige rechtliche Beratung zu bieten.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Patentanwälten in München

München ist Sitz des Europäischen Patentamts (EPA) und des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) sowie der Zentral- und Lokalkammer des einheitlichen Patentgerichts. Unsere erfahrenen Patentanwälte vor Ort können internationale Unternehmen optimal beim Schutz geistigen Eigentums in Deutschland und Europa unterstützen.

Internationale Unternehmen können ein deutsches Patent über das DPMA oder ein europäisches Patent über das EPA anmelden. Unser Team berät bei der Strategie, Anmeldung und Verteidigung von Schutzrechten.

Ein deutsches Patent schützt Erfindungen nur in Deutschland. Beim Europäischen Patentamt (EPA) kann man derzeit 39 Vertragsstaaten abdecken. Diese umfassen alle 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie zusätzliche Länder, die Teil des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) sind, aber nicht zur Europäischen Union gehören. Zu diesen zusätzlichen Ländern zählen unter anderem die Türkei, Norwegen, die Schweiz und das Vereinigte Königreich. Es ist wichtig, den aktuellen Stand direkt beim EPA oder den entsprechenden offiziellen Quellen zu prüfen, da sich die Anzahl der Vertragsstaaten und deren Mitgliedschaft im Laufe der Zeit ändern kann.Ein europäisches Patent kann nach der Erteilung in bis zu mehreren europäischen Ländern validiert werden. Internationale Unternehmen profitieren von einer maßgeschneiderten Strategie, um den besten Schutz für ihre Innovationen zu erhalten.

Neben dem europäischen Patent gibt es das internationale Patent (PCT-Anmeldung). Diese ermöglicht es Unternehmen, den Zeitrang der Anmeldung in über 150 Ländern mit einer einzigen Anmeldung zu sichern. Unsere Patentanwälte in München beraten Sie zur besten Vorgehensweise.

Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Anzahl der Länder, in denen Schutz beantragt wird. Unsere Kanzlei bietet eine transparente Kostenstruktur für Patentanmeldungen in Deutschland, Europa und weltweit.

PRÜFER & PARTNER arbeitet eng mit internationalen Unternehmen zusammen, um deren geistiges Eigentum weltweit zu schützen. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen und unterstützen bei der Anmeldung und Durchsetzung von Schutzrechten in verschiedenen Ländern.

Sie können PRÜFER & PARTNER telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf unserer Website erreichen. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen.

Mediathek: Videos aus dem gewerblichen Rechtsschutz und Patentrecht

Unsere Mediathek bietet Ihnen eine Vielzahl an Videos rund um das Thema gewerblicher Rechtsschutz und Patentrecht. Hier finden Sie wertvolle Informationen und Einblicke in unsere Arbeitsweise und die neuesten Entwicklungen in diesem Bereich.

 

 

Future of IP

Ideen von Heute

New Work im IP-Recht

Erfindung braucht Erfahrung

Immer auf dem Laufenden: Aktuelles und UPC-News

Bleiben Sie mit unseren aktuellen News und UPC-Updates stets auf dem Laufenden. Als führende Patentanwaltskanzlei in München liefern wir Ihnen präzise Einblicke und relevante Informationen, um Sie über die neuesten Entwicklungen in der Welt des gewerblichen Rechtsschutzes informiert zu halten.

G1/24: Neue Weichenstellung des EPA zur Anspruchsauslegung – Harmonisierung mit EPG und nationalen Gerichten

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Deutschlands beste Anwälte 2025

Das Handelsblatt und Best Lawyers haben „Deutschlands beste Anwälte 2025“ ausgezeichnet und wir freuen uns sehr, hier erneut erwähnt worden zu sein. Diese Auszeichnung beruht auf Befragungen unter Wirtschaftsanwälten, daher bedanken wir uns sehr bei allen Kolleginnen und Kollegen, die uns so zahlreich empfohlen haben.
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Prüfer & Partner in IAM Patent 1000 2025 für Patent Prosecution and Nullity ausgezeichnet

Wir freuen uns, dass unsere Kanzlei Prüfer & Partner zusammen mit sechs unserer Anwälte für ihre herausragende Arbeit auf dem Gebiet der Patenterteilung und der Nichtigkeit in der neu erschienenen 2025 Ausgabe von iam Patent 1000, einem der weltweit führenden Rankings für Patentdienstleister, ausgezeichnet wurde. Außerdem sind wir sehr stolz und geehrt, dass die nächste Generation unserer Geschäftsführenden Partner, Dr. Susanne Sonnenhauser und Dr. Christian Gärtner auch zum ersten Mal gelistet wurden.
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Dr. Peter Klein hat das European Patent Litigation Certificate erworben

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unser Partner Dr. Peter Klein das European Patent Litigation Certificate erworben hat, das von der Universität Maastricht in Zusammenarbeit mit der Europäischen Rechtsakademie (ERA) in Trier verliehen wird. Dies beinhaltet eine umfangreiche praktische und theoretische Ausbildung im Recht des Einheitlichen Patentgerichts (#UPC) und verwandten Gebieten des europäischen Rechts, so dass er bestens auf die Vertretung von Mandanten in allen Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht vorbereitet ist.
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PRÜFER & PARTNER erstmals im „Chambers & Partners“ Ranking Germany und Global 2025 gelistet

Wir wurden in das Ranking von Chambers & Partners aufgenommen! Wir sind dankbar, diese Auszeichnung als Anerkennung für herausragende Leistungen im Bereich des IP-Rechts erhalten zu haben, stellt sie doch unser Engagement und die Qualität unserer Arbeit unter Beweis und spiegelt das starke Vertrauen wider, das unsere Mandanten in uns setzen.
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PRÜFER & PARTNER erneut im „The Legal 500“ Ranking 2025 Deutschland gelistet

Wir freuen uns sehr, dieses Jahr erneut als „führende Kanzlei 2025“ in Deutschland in den Kategorien „Patent Prosecution“ sowie „Patent Litigation“ durch LEGAL 500 ausgezeichnet worden zu sein. Dank eines starken Teams konnten wir diese besondere Auszeichnung wieder für uns gewinnen.
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LNGs vs. SEPs – Bundeskartellamt sagt ja zu Verhandlungsgemeinschaften – Chance für den Mittelstand?

Verhandlungsgemeinschaften (LNGs) von Patent-Lizenznehmern wurden erstmals als Gegenposition zu Patentpools von SEP Patentinhabern vom Bundeskartellamt zugelassen – wird damit ein neues Kapitel bzgl. FRAND-Lizenzen aufgeschlagen?
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Vorsicht vor irreführenden Zahlungsaufforderungen

In letzter Zeit werden vermehrt betrügerische Fake-Rechnungen von vermeintlichen Ämtern oder Zahlungsdienstleistern versendet, die zur Zahlung von Gebühren auffordern. Dies betrifft insbesondere Markeninhaber von DE- und EU-Marken, aber auch Patentanmelder und -inhaber.
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Die Einheitspatent-Familie beginnt zu wachsen! RUMÄNIEN tritt dem EPG bei

Am 1. September 2024 wird RUMÄNIEN der 18. Mitgliedsstaat des Einheitlichen Patentgerichts sein. Die Ratifizierung des Übereinkommens zum Beitritt des Einheitlichen Patentgerichts wurde am 31. Mai 2024 unterzeichnet.
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Comment on UPC Court Decision of May 6, 2024

Before the Paris Local Division, in a case where the defendant had forced an intervener into the proceedings pursuant to Rule 316A RoP (forced intervention), the intervener has obtained a period of one month for filing its Application to Intervene as well as for filing its Statement in Intervention. Contrary to Rule 316.2 RoP, which mentions a „further period“ for filing the Statement in Intervention, the Court did not set any such further period.
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