fbpx

Wettbewerbsrecht/Kartellrecht (IP)

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sichert einen freien Wettbewerb und ist ein Werkzeug gegen unlautere Geschäfts- und Werbepraktiken. Das UWG kann zur Sicherung Ihrer Interessen und zum Schutz Ihrer Kunden vor Täuschungen, Plagiaten sowie der unlauteren Ausnutzung des Rufs eines Originalprodukts genutzt werden.
Unsere Beratung auf diesem Gebiet umfasst:

Unsere Bereiche

  • Beratung Ihrer Unternehmenskommunikation sowie Prüfung der Unternehmenskommunikation Ihrer Wettbewerber
  • Begleitung von Werbekampagnen sowie Prüfung der Kampagnen Ihrer Wettbewerber
  • Vorgehen gegen Wettbewerbsverstöße und Prozessführung
  • Abwehr von ungerechtfertigten Angriffen

Kontakt

PRÜFER & PARTNER mbB
Patentanwälte • Rechtsanwälte
Sohnckestrasse 12
D-81479 München

+49 89 69 39 210

office@pruefer.de

Kartellrecht

Die Beachtung des komplexen deutschen und europäischen Kartellrechts ist für die Vertragsgestaltung und -verhandlung Ihres Unternehmens äußerst wichtig. Bei einem Verstoß gegen das Kartellrecht droht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages bis hin zu Schadensersatzforderungen durch die Vertragspartner sowie der Zahlung von Bußgeldern an die Kartellbehörde.
Unsere Beratung umfasst folgende Maßnahmen:

  • Beurteilung Ihrer Verträge hinsichtlich des geltenden Kartellrechts
  • Entwurf von Neuverträgen im Hinblick auf das geltende Kartellrecht
  • Begleitung in kartellrechtlich relevanten Verhandlungen
  • Prüfung der Risiken einer möglichen Zwangslizenz
  • Prüfung gerichtlicher Anforderungen an Lizenzbedingungen und Lizenzierungspflichten nach FRAND (fair, reasonable and non-discriminatory)

Ihr Experten-Team für gewerblichen Rechtsschutz

Seite an Seite für Sicherheit und Erfolg Ihres geistigen Eigentums.

Experten kennenlernen

Über uns

Persönliche Nähe und proaktiver Fullservice zeichnen uns als Lösungsfinder aus. Schöne Bestätigung: unsere langfristigen Mandate – im Schnitt über 20 Jahre.

Lernen Sie uns kennen