Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sichert einen freien Wettbewerb und ist ein Werkzeug gegen unlautere Geschäfts- und Werbepraktiken. Das UWG kann zur Sicherung Ihrer Interessen und zum Schutz Ihrer Kunden vor Täuschungen, Plagiaten sowie der unlauteren Ausnutzung des Rufs eines Originalprodukts genutzt werden.
Unsere Beratung auf diesem Gebiet umfasst:
PRÜFER & PARTNER mbB
Patentanwälte • Rechtsanwälte
Sohnckestrasse 12
D-81479 München
Kartellrecht
Die Beachtung des komplexen deutschen und europäischen Kartellrechts ist für die Vertragsgestaltung und -verhandlung Ihres Unternehmens äußerst wichtig. Bei einem Verstoß gegen das Kartellrecht droht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages bis hin zu Schadensersatzforderungen durch die Vertragspartner sowie der Zahlung von Bußgeldern an die Kartellbehörde.
Unsere Beratung umfasst folgende Maßnahmen:
Persönliche Nähe und proaktiver Fullservice zeichnen uns als Lösungsfinder aus. Schöne Bestätigung: unsere langfristigen Mandate – im Schnitt über 20 Jahre.