In Deutschland wird das Recht an einer Erfindung, die ein Arbeitnehmer im Unternehmen macht, vom „Gesetz über Arbeitnehmererfindungen“ (ArbnErfG) geregelt. Im Gegensatz zu manchen anderen Ländern fällt hier das Recht an einer Erfindung durch einen Arbeitnehmer nicht automatisch an den Arbeitgeber. Ein fundiertes Wissen über die gesetzlichen Regelungen ist Voraussetzung dafür, Unternehmensabläufe so zu etablieren, dass ein möglichst einfacher, praktikabler, aber rechtssicherer Übergang der Schutzrechte auf den Arbeitgeber gewährleistet ist. Unsere Beratungsschwerpunkte auf diesem Gebiet sind:
PRÜFER & PARTNER mbB
Patentanwälte • Rechtsanwälte
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Unsere Fachkompetenz, persönliche Nähe und proaktive Fullservice-Mentalität zeichnen uns als zuverlässige Lösungsfinder aus. Wir sind stolz darauf, dass unsere langjährigen Mandatsbeziehungen im Schnitt über 20 Jahre bestehen – ein Zeichen für das Vertrauen unserer Mandanten in unsere Arbeit.