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Arbeitnehmererfindungsrecht

In Deutschland wird das Recht an einer Erfindung, die ein Arbeitnehmer im Unternehmen macht, vom „Gesetz über Arbeitnehmererfindungen“ (ArbnErfG) geregelt. Im Gegensatz zu manchen anderen Ländern fällt hier das Recht an einer Erfindung durch einen Arbeitnehmer nicht automatisch an den Arbeitgeber. Ein fundiertes Wissen über die gesetzlichen Regelungen ist Voraussetzung dafür, Unternehmensabläufe so zu etablieren, dass ein möglichst einfacher, praktikabler, aber rechtssicherer Übergang der Schutzrechte auf den Arbeitgeber gewährleistet ist. Unsere Beratungsschwerpunkte auf diesem Gebiet sind:

Unsere Bereiche

  • Beratung und Schulung in allen Fragen des Arbeitnehmererfindungsrechts
  • Beratung hinsichtlich der Berechnung von Erfindervergütungen und Etablierung von Vergütungsmodellen einschließlich Pauschalvergütungsmodellen in Unternehmen
  • Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten
  • Vertretung vor der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes

Kontakt

PRÜFER & PARTNER mbB
Patentanwälte • Rechtsanwälte
Sohnckestrasse 12
D-81479 München

+49 89 69 39 210

office@pruefer.de

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Über uns

Persönliche Nähe und proaktiver Fullservice zeichnen uns als Lösungsfinder aus. Schöne Bestätigung: unsere langfristigen Mandate – im Schnitt über 20 Jahre.

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