In Deutschland wird das Recht an einer Erfindung, die ein Arbeitnehmer im Unternehmen macht, vom „Gesetz über Arbeitnehmererfindungen“ (ArbnErfG) geregelt. Im Gegensatz zu manchen anderen Ländern fällt hier das Recht an einer Erfindung durch einen Arbeitnehmer nicht automatisch an den Arbeitgeber. Ein fundiertes Wissen über die gesetzlichen Regelungen ist Voraussetzung dafür, Unternehmensabläufe so zu etablieren, dass ein möglichst einfacher, praktikabler, aber rechtssicherer Übergang der Schutzrechte auf den Arbeitgeber gewährleistet ist. Unsere Beratungsschwerpunkte auf diesem Gebiet sind:
PRÜFER & PARTNER mbB
Patentanwälte • Rechtsanwälte
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D-81479 München
Persönliche Nähe und proaktiver Fullservice zeichnen uns als Lösungsfinder aus. Schöne Bestätigung: unsere langfristigen Mandate – im Schnitt über 20 Jahre.