
EU Regulation 2025/2645 was published in the Official Journal of the European Union on December 30, 2025, and entered into force directly in all member states on January 19, 2026, without the need for national implementing legislation. This means that, for the first time, a uniform EU system for compulsory licenses in crisis or emergency situations is now available.
How did this come about and what was the original idea?
Actually, an EU regulation (SEP Regulation 4-2023 (EUIPO)) was planned for patents that are indispensable for a technical standard (e.g., 5G, Wi-Fi), so-called SEPs (standard essential patents). This EU regulation was intended to create a transparency and licensing framework with SEP registration, essentiality checks, and more extensive “FRAND” mechanisms (fair, reasonable, and non-discriminatory terms).
However, the SEP Regulation failed miserably and was officially removed from the EU Commission’s work program in February 2025 because no agreement between member states and interest groups was foreseeable.
Strong objections came from large technology patent traders, among others, who argued that regulation would weaken incentives for innovation. Industry also opposed this regulation because it could not agree on the proposed mechanisms. There was also skepticism that the European Union Intellectual Property Office (EUIPO) in Alicante, Spain, which was to be established under this regulation, would have sufficient expertise. This is not surprising, as the EUIPO had previously been responsible exclusively for trademarks and designs and did not have any technically trained staff or experience in the field of SEPs.
But even though the SEP Regulation failed, it was part of a larger modernization project in the field of EU-wide intellectual property law.
Following the failure of the SEP Regulation, the EU undertook a strategic realignment and recognized that a functioning crisis IP instrument was urgently needed, especially since the Covid-19 pandemic.
Regulation 2025/2645, which has now entered into force, was therefore created as a more pragmatic measure focused on crisis management, with clear conditions and a limited scope of application, namely for crisis or emergency situations – unlike the more comprehensive but politically controversial SEP Regulation.
This new EU regulation now harmonizes the legal framework for compulsory licenses across the EU in crises, instead of relying on heterogeneous national systems.
Aim and purpose of the new regulation:
With the introduction of an EU-wide compulsory licensing system (“Union compulsory license”), the European Commission can now allow the use of patented technologies in exceptional crises or emergencies (e.g., health or supply crises) without the consent of the patent holder.
These compulsory licenses apply throughout the EU and no longer just nationally, so that cross-border supply chains can be secured in the event of a crisis.
Conditions for granting:
However, an EU-wide compulsory license may only be granted if:
1. a crisis or emergency mode has been activated under existing EU crisis mechanisms;
2. the use of the patent in question is necessary for the supply of crisis-relevant products;
3. all other options (especially voluntary license agreements) have been exhausted or do not lead to a solution in time;
4. the rights holder has been heard and given the opportunity to comment.
Key features of the system:
– Non-exclusive, time-limited (until the crisis is over) and non-transferable
– License fees (reasonable remuneration) must be paid for the use of the patented teaching, but may be refunded if a patent is not granted
– Products may not be exported—only within the EU
– Licensing is granted as a last resort
– An advisory committee accompanies the procedure
Practical development: How will Regulation 2025/2645 affect the market?
Short term (2026–2028):
The regulation is primarily intended to be a reserve instrument – it should only be activated in very serious crises.
It could become relevant for the first time, particularly in the areas of public health, medical care, and critical infrastructure.
It is hoped that companies and patent holders will strengthen mechanisms for early voluntary licensing in order to avoid a compulsory license imposed by the state.
Example:
Suppose there is a health crisis in the EU and a patent-protected active ingredient is crucial for a life-saving drug that only a single rights holder can supply. Since production cannot be ramped up quickly enough, the Commission activates the crisis mechanism and, after consulting the patent holder, grants an EU-wide compulsory license in accordance with Regulation 2025/2645. Several European manufacturers are allowed to produce the active ingredient for a limited period of time, pay a fixed fee to the patent holder, and thus ensure rapid supply to the population within the EU.
Medium term (2028–2032):
In the medium term, standard processes for the European Commission and advisory boards are to be developed, including procedural standards and evaluation methods for appropriate remuneration.
In many cases, the regulation will act as a “failsafe,” strengthening the EU’s negotiating power in licensing issues during crises, without, however, being used automatically on a massive scale.
Patent holders will be more willing to offer FRAND license agreements at an earlier stage in complex situations in order to prevent impending compulsory licenses.
Long term (2033+):
The EU could use this crisis compulsory licensing regime as a basis for developing further IP coordination mechanisms, e.g., in areas such as climate protection technologies or critical digital standards.
There could be a political debate on further SEP or FRAND reforms that apply outside of crises, based on lessons learned from the failed SEP regulation attempt.
Conclusion:
EU Regulation 2025/2645 is not an SEP regime – it serves a very specific purpose: EU-wide compulsory licenses only in clearly defined crisis situations.
The originally planned SEP regulation has been completely abandoned.
The new regulation is more of a crisis prevention tool, designed to make IP practice in the EU more stable, coordinated, and predictable in the long term, especially in emergency situations.

Unsere Geschäftsführenden Partner Dr. Dorothea Hofer und Jürgen Feldmeier wurden als IAM Global Leaders 2026 ausgezeichnet!
Diese besondere Auszeichnung freut uns sehr und wir bedanken uns bei allen Beteiligten dafür.

Am 21. Oktober 2025 sind wir, Prüfer & Partner, zusammen mit unserer Kooperationskanzlei SFSK beim 1. Patentrechtstag Sachsen der IHK Chemnitz zahlreich vertreten. Nähere Infos finden Sie hier.
Auf folgende, spannende Themen möchten wir während des Tages genauer eingehen:
Dr. Dorothea Hofer: 2 Jahre Einheitliches Patentgericht: Ein Europäisches Erfolgsmodell?
Dr. Christian Gärtner: Schutzrechte in den USA – Land der unbegrenzten Möglichkeiten?
Dr. Andreas Oser: Schutzrechtsstrategien in Asien – Allgemeine Erfahrungen und Besonderheiten in Fernost
Jürgen Feldmeier/Dr. Cheng Cheng: Great Wall of IP – Wie Sie Ihre Ideen in China schützen, bevor es andere tun!
Dr. Ok Joo Lee/Mr. Noh: Technologische Stärke trifft Rechtssicherheit: Koreas Industrie, Patente und Präzedenzfälle
Dr. Susanne Sonnenhauser/Naoko Ritter: Schutzrechte in Japan – Der Ferne Osten – doch näher als gedacht?
Markus Adamczyk: Von Nullen, Einsen und Patenten – zur Schutzfähigkeit computerimplementierter Erfindungen
Außerdem werden unsere Kollegen von SFSK noch einige interessante Vorträge halten. Zudem wird als Abschluss Herr Prof. Dr. Mike Espig noch einen Vortrag über Künstliche Intelligenz halten.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich gerne unter diesem Link zur Veranstaltung an.

Das Handelsblatt und Best Lawyers haben „Deutschlands beste Kanzleien 2025“ ausgezeichnet und wir freuen uns sehr, hier erneut erwähnt worden zu sein. Diese Auszeichnung beruht auf Mandantenfeedback und Kollegenvotum, daher bedanken wir uns sehr bei allen Kolleginnen und Kollegen sowie Mandanten, die uns so zahlreich empfohlen haben.
Zum Artikel geht es hier.

Das Handelsblatt und Best Lawyers haben „Deutschlands beste Anwälte 2025“ ausgezeichnet und wir freuen uns sehr, hier erneut erwähnt worden zu sein. Diese Auszeichnung beruht auf Befragungen unter Wirtschaftsanwälten, daher bedanken wir uns sehr bei allen Kolleginnen und Kollegen, die uns so zahlreich empfohlen haben.
Zum Artikel geht es hier.
Wir freuen uns, dass unsere Kanzlei Prüfer & Partner zusammen mit sechs unserer Anwälte für ihre herausragende Arbeit auf dem Gebiet der Patenterteilung und der Nichtigkeit in der neu erschienenen 2025 Ausgabe von IAM Patent 1000, einem der weltweit führenden Rankings für Patentdienstleister, ausgezeichnet wurde. Außerdem sind wir sehr stolz und geehrt, dass die nächste Generation unserer Geschäftsführenden Partner, Dr. Susanne Sonnenhauser und Dr. Christian Gärtner auch zum ersten Mal gelistet wurden.
Was das Ranking sagt
Prüfer & Partner
“Eine zuverlässige Kanzlei, die qualitativ hochwertige Patentanmeldeberatung bietet … geschätzt für ihre Reaktionsfähigkeit, ihren kosteneffizienten Ansatz und ihren insgesamt hervorragenden Mandantenservice.”
Jürgen Feldmeier
“Jürgen Feldmeier ist ein reaktionsschneller und hochprofessioneller Patentanwalt mit einem tiefen Verständnis für die Technologien seiner Mandanten. Dies bedeutet, dass er sorgfältige und genaue Gutachten sowie wertvolle Ratschläge zu Patentanmeldungen und Portfoliomanagement sowie Verteidigungsstrategien liefert, die genau auf die Bedürfnisse seiner Kunden zugeschnitten sind.”
Dr. Dorothea Hofer
“Dorothea Hofer hat die Fähigkeit, komplexe technische Sachverhalte zu verstehen und die richtige Beratung zu geben. Sie ist eine großartige Patentanwältin, die in der Lage ist, dringende Angelegenheiten zu bearbeiten, indem sie starke Teams zusammenstellt, um wichtige Fälle anzugehen.”
Dr. Andreas Oser
“Andreas Oser entwirft sorgfältig Patentanmeldungen und gibt hilfreiche Ratschläge für die Abwicklung von Verfahren vor dem Patentamt. Er entwickelt kosteneffiziente Strategien, zeigt die Risiken und Herausforderungen jeder Option auf und wählt je nach den Bedürfnissen seiner Mandanten den am besten geeigneten Weg.”
Markus Adamczyk
„Markus Adamczyk, ein zweifach qualifizierter Patent- und Rechtsanwalt, sieht die Probleme aus allen Blickwinkeln und kann so eine wertvolle ganzheitliche Beratung anbieten. Er arbeitet nahtlos mit seinen Mandanten zusammen, um ihre Rechte meisterhaft zu schützen und durchzusetzen.“
Dr. Susanne Sonnenhauser
„Susanne Sonnenhauser ist versiert in der Arbeit mit bahnbrechenden Technologien und Unternehmen, deren Patente für ihren Erfolg von zentraler Bedeutung sind. Sie ist unerschütterlich unter Druck und arbeitet in jeder Situation präzise und mit größter Sorgfalt.“
Dr. Christian Gärtner
„Christian Gärtner ist ein beeindruckender Stratege, der seine Praxis darauf ausrichtet, sinnvollen Patentschutz für seine Mandanten zu erreichen. Er lernt die Unternehmen unglaublich gut kennen und schneidet seine Beratung auf deren Bedürfnisse zu.“
Über IAM Patent 1000
Das angesehene Ranking IAM Patent 1000, die von der Globe Business Media Group in London veröffentlicht wird, gilt gemeinhin als die maßgebliche Quelle für alle, die Die auf der Suche nach erstklassigem Patentfachwissen und führenden Patentdienstleistern sind. IAM führte ein umfassendes qualitatives Forschungsprojekt durch, um herausragende Firmen und Einzelpersonen in verschiedenen Rechtsgebieten zu identifizieren. Bei der Ermittlung der führenden Kanzleien wurden Faktoren wie deren Fachwissen, die Marktpräsenz und das Niveau der Arbeit, mit der sie typischerweise beauftragt werden, ebenso berücksichtigt wie positives Feedback von Kollegen und Mandanten.

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unser Partner Dr. Peter Klein das European Patent Litigation Certificate erworben hat, das von der Universität Maastricht in Zusammenarbeit mit der Europäischen Rechtsakademie (ERA) in Trier verliehen wird. Dies beinhaltet eine umfangreiche praktische und theoretische Ausbildung im Recht des Einheitlichen Patentgerichts (#UPC) und verwandten Gebieten des europäischen Rechts, so dass er bestens auf die Vertretung von Mandanten in allen Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht vorbereitet ist.


Good News für Prüfer & Partner!
Wir wurden in das Ranking von Chambers & Partners aufgenommen! Wir sind dankbar, diese Auszeichnung als Anerkennung für herausragende Leistungen im Bereich des IP-Rechts erhalten zu haben, stellt sie doch unser Engagement und die Qualität unserer Arbeit unter Beweis und spiegelt das starke Vertrauen wider, das unsere Mandanten in uns setzen.
Das Ranking bei Chambers & Partners ist weltweit anerkannt, da es ausschließlich auf unabhängigen Recherchen sowie Rückmeldungen von Mandanten und Kollegen basiert.
Dieser Erfolg ist daher nicht nur ein Verdienst für die Leidenschaft aller Mitarbeiter unsere Kanzlei, sondern auch ein Zeugnis der soliden Beziehung zu unseren Mandanten und Partnern, die maßgeblich zu unserem Weg hierher beigetragen haben.
Ein großes Dankeschön gebührt deshalb unseren Mandanten für die vielen positiven Rückmeldungen, sowie unseren Mitarbeitern für ihre Leidenschaft und ihren unermüdlichen Einsatz. Diese Anerkennung ist für uns Motivation, stetig nach dem besten Service zu streben und den Bedürfnissen unserer Mandanten mit höchstem Einsatz zu begegnen.
Damit sehen wir optimistisch in die Zukunft, auch wenn wir gerade unsichere Zeiten erleben und die Entwicklung der Weltwirtschaft einer Achterbahnfahrt gleicht. Wir sind für die kommenden Herausforderungen gerüstet!

Wir freuen uns sehr, dieses Jahr erneut als „führende Kanzlei 2025“ in Deutschland in den Kategorien „Patent Prosecution“ sowie „Patent Litigation“ durch LEGAL 500 ausgezeichnet worden zu sein. Dank eines starken Teams konnten wir diese besondere Auszeichnung wieder für uns gewinnen.
Ein spezielles Dankeschön gilt unseren Mandanten und Kollegen für die großartigen Empfehlungen unserer Kanzlei:
‘In meinen Augen sind die fachlichen Kompetenzen mit allen technischen Hilfestellungen fantastisch positioniert und vermitteln mir ein sehr gutes, gleichbleibendes Informationsgefühl.’
‚Das Gesamtniveau ihrer Dienstleistungen ist ausgezeichnet. Ihre Reaktion ist stets sehr schnell und angemessen und ihre Fähigkeit, rechtliche und technische Sachverhalte zu verstehen und zu analysieren, ist ausreichend hoch.‘
‘Das Team ist fachlich hoch qualifiziert und sehr agil. Der Umgang mit den Kollegen ist ferner auch auf menschlicher Ebene sehr angenehm. Die Kommunikation ist flüssig und sehr transparent sowohl hinsichtlich Kostenstruktur als auch im Bezug auf praktische Umsetzbarkeit und die nächsten Schritten. Wir sind sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit mit den Kollegen.’
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Standardessenzielle Patente, kurz SEPs, sind für die Umsetzung bestimmter Technologiestandards in Produkten wie Smartphones und Fahrzeugen unerlässlich. Die Inhaber von SEPs sind verpflichtet, Lizenzen zu fairen, angemessenen und nicht-diskriminierenden (sog. „FRAND“) Bedingungen zu erteilen. Da ist es nicht gerade überraschend, dass es seit Jahren trotzdem häufig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen über die Lizenzierungspflicht und vor allem über die Bedingungen, also die Höhe der Lizenzgebühren, kommt und seit Jahren nach einem goldenen Mittelweg zur einvernehmlichen und zufriedenstellenden Lösung für beide Seiten, also Lizenzgeber und -nehmer, gesucht wird.
Bereits 2022 gab es den Vorschlag der Bildung sogenannter LNGs, Licensing Negotiating Groups, die als eine Art genossenschaftliche Einkaufsgruppe für Lizenzen von SEPs gesehen werden können, um die Lizenzverhandlungen effizienter zu gestalten, indem sie die Zahl der notwendigen Verhandlungen reduzieren und somit Transaktionskosten senken können.
Nachdem die Europäische Kommission den Vorschlag dieser LNGs grundsätzlich als einen möglichen Weg bejaht und entsprechende Leitlinien hierfür erlassen hatte, hat das Bundeskartellamt (BKartA) mittlerweile ganz konkret die Gründung der ‚Automotive Licensing Negotiation Group‘ (ALNG) offiziell akzeptiert. Bei der ALNG handelt es sich um eine Kooperationsinitiative von BMW, Mercedes-Benz, Thyssenkrupp und VW. Sie soll es den beteiligten Unternehmen ermöglichen, gemeinsam Lizenzen für standardessentielle Patente (SEP) zu verhandeln, die für die Implementierung von Technologien wie 4G oder 5G in Fahrzeugen erforderlich sind.
Das BKartA kam nach Prüfung des Vorschlags gemäß §§ 1, 2 GWB i.V.m. § 32c(2) GWB, sowie Artikel 101 TFEU zu diesem Ergebnis. Andreas Mundt, der Präsident des BKartA, betonte, dass die Kooperation kartellrechtlich Neuland betritt und dass die Tolerierung der ALNG unter folgenden Bedingungen erfolgt (siehe Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 10.06.24):
Die Etablierung von Licensing Negotiation Groups (LNGs) wie der ALNG ist eine relativ neue Entwicklung im Markt. Während die ALNG die Vorteile einer solchen Kooperation hervorhebt, äußern Lizenzgeber Bedenken, dass solche Gruppen die Verhandlungsmacht zu ihren Ungunsten verschieben könnten. Das BKartA hat jedoch entschieden, dass die ALNG in ihrer geplanten Form keine durchgreifenden kartellrechtlichen Bedenken aufwirft, solange die festgelegten Rahmenbedingungen eingehalten werden.
Bislang scheint die ALNG die einzige „Einkaufsgemeinschaft“ für FRAND Lizenzen zu sein. Für die Zukunft könnten sich jedoch auch kleinere KMUs zu solchen LNGs zusammenschließen, um kosteneffizienter günstigere FRAND-Lizenzierungen mit den SEP-Inhabern oder SEP-Pools zu verhandeln, nicht nur im 4G/5G/6G Bereich, sondern in allen Bereichen, in denen Standards entwickelt wurden wie beispielsweise IoT, Robotik, Codierung, etc.
Ob sich, dem Beispiel der ALNG folgend und sich auf dessen Tolerierung durch das BKartA berufend, weitere LNGs bilden werden, bleibt jedoch abzuwarten. Kritische Stimmen sehen beispielsweise die Marktdefinition durch das BKartA als zu weit gefasst, oder sehen einen Zeit- und Effizienzverlust durch die Möglichkeit von (nachgelagerten) bilateralen Verhandlungen zwischen einzelnen ALNG-Mitgliedern und den SEP-Inhabern.