Generell werden in Deutschland und Europa kontinuierlich mehr softwarebezogene Patente angemeldet. Die Erteilung und der Schutz Ihrer Softwarepatente hängt mehr als in anderen Branchen davon ab, wie die Erfindungsbeschreibung und die Patentansprüche ausformuliert wurden. Unsere Anwälte haben auf diesem Gebiet, wie auch in damit zusammenhängenden Streitverfahren, langjährige Expertise und sind erfolgreich für Sie tätig. Wir stehen Ihnen mit unserem umfassenden Know-how in folgenden Bereichen zur Seite:
PRÜFER & PARTNER mbB
Patentanwälte • Rechtsanwälte
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Software als solche ist nicht patentierbar – sehr wohl jedoch eine technische Erfindung, bei der Software ein wesentlicher Bestandteil ist. Schutzfähig sind insbesondere softwarebasierte Lösungen, die ein konkretes technisches Problem auf technische Weise lösen. Ein erfahrener Software Patentanwalt hilft bei der korrekten Einordnung und Formulierung.
Steuerungssoftware ist häufig schutzfähig, insbesondere wenn sie technische Prozesse – etwa in Maschinen, Sensorik oder Netzwerken – effizienter, sicherer oder robuster macht. Wichtig ist, dass die Software nicht nur abstrakte Berechnungen ausführt, sondern sich in konkretem physikalisch-technischem Verhalten äußert.
Kryptografische Algorithmen als solche sind nicht schutzfähig. Schutzfähig sind jedoch technische Anwendungen kryptografischer Verfahren, beispielsweise im Rahmen sicherer Datenübertragung, Authentifizierungssystemen oder hardwaregestützter Verschlüsselung. Eine klare technische Wirkung ist dabei Voraussetzung.
Grundsätzlich ja, sofern das KI-Verfahren eine technische Funktion erfüllt – zum Beispiel die Verbesserung der Bildverarbeitung, Steuerung autonomer Systeme oder vorausschauende Wartung. Die Herausforderung besteht darin, die Erfindung nicht rein mathematisch, sondern als technisch funktionale Lösung darzustellen.
Auch Betriebssystemkomponenten oder systemnahe Softwarelösungen sind unter Umständen schutzfähig – insbesondere dann, wenn sie etwa die Ressourcennutzung optimieren, Datenflüsse effizienter regeln oder neue Interaktionsmethoden mit Hardwarekomponenten ermöglichen. Die technische Wirkung muss im Mittelpunkt stehen.
Ein spezialisierter Software-Patentanwalt vereint technisches Verständnis für moderne Softwarearchitekturen mit der juristischen Expertise im europäischen und internationalen Patentrecht. Insbesondere im Bereich Computerimplementierte Erfindungen (CII) ist präzises Arbeiten in der Anmeldephase entscheidend für den Patenterfolg.
Wir begleiten Unternehmen von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Patenterteilung – inklusive strategischer Beratung, Erstellung technischer Patentansprüche, Umgang mit Prüfungsbescheiden und Schutz vor Umgehung durch Wettbewerber. Auch internationale Schutzstrategien und Lizenzierungsmodelle werden abgedeckt.
Unsere Fachkompetenz, persönliche Nähe und proaktive Fullservice-Mentalität zeichnen uns als zuverlässige Lösungsfinder aus. Wir sind stolz darauf, dass unsere langjährigen Mandatsbeziehungen im Schnitt über 20 Jahre bestehen – ein Zeichen für das Vertrauen unserer Mandanten in unsere Arbeit.