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Urheber- und Softwarerecht

Das Urheberrecht schützt die Werke auf sämtlichen Gebieten sowie heutzutage im digitalen Zeitalter auch Rechte an Software und Computerprogrammen. Für Sie ist es wichtig, dass Sie sich darauf verlassen können, dass Ihre Produkte und Werke gegen unberechtigte Nutzung und Nachahmer geschützt sind. Zu sämtlichen Fragen im Urheber- und Softwarerecht stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung beratend zur Seite, unser Fokus liegt insbesondere auf:

Unsere Bereiche

  • Ausarbeitung von Verträgen im Urheberrechtsbereich wie Lizenzverträgen, Verwertungsverträgen etc.
  • Verletzungsverfahren, einstweilige Verfügungsverfahren, auch auf Messen
  • Softwareurheberrecht
  • Softwareerstellungsverträge
  • Patente mit Bezug zu Software (computerimplementierte Erfindungen)

Kontakt

PRÜFER & PARTNER mbB
Patentanwälte • Rechtsanwälte
Sohnckestrasse 12
D-81479 München

+49 89 69 39 210

office@pruefer.de

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Über uns

Persönliche Nähe und proaktiver Fullservice zeichnen uns als Lösungsfinder aus. Schöne Bestätigung: unsere langfristigen Mandate – im Schnitt über 20 Jahre.

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