Urheber- und Softwarerecht

Das Urheberrecht schützt die Werke auf sämtlichen Gebieten sowie heutzutage im digitalen Zeitalter auch Rechte an Software und Computerprogrammen. Für Sie ist es wichtig, dass Sie sich darauf verlassen können, dass Ihre Produkte und Werke gegen unberechtigte Nutzung und Nachahmer geschützt sind. Zu sämtlichen Fragen im Urheber- und Softwarerecht stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung beratend zur Seite, unser Fokus liegt insbesondere auf:

Unsere Bereiche

  • Ausarbeitung von Verträgen im Urheberrechtsbereich wie Lizenzverträgen, Verwertungsverträgen etc.
  • Verletzungsverfahren, einstweilige Verfügungsverfahren, auch auf Messen
  • Softwareurheberrecht
  • Softwareerstellungsverträge
  • Patente mit Bezug zu Software (computerimplementierte Erfindungen)

Kontakt

PRÜFER & PARTNER mbB
Patentanwälte • Rechtsanwälte
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Häufig gestellte Fragen (FAQ) – Urheber- und Softwarerecht für Unternehmen

Die Übertragung von Urheberrechten an das Unternehmen sollte vertraglich mit sämtlichen Mitarbeitenden geregelt sein. Auch bei der Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern und Freelancern ist auf die Aufnahme entsprechender Klauseln zur Rechteübertragung in die Verträge zu achten.

Die Nutzung von Open-Source-Software kann rechtliche Risiken bergen, insbesondere bei Verstößen gegen Lizenzbedingungen. Eine sorgfältige Prüfung der jeweiligen Lizenz sowie die konsequente Einhaltung der Lizenzvorgaben sind erforderlich, um Haftungsrisiken zu minimieren.

Zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen durch Entwicklungsteams sind klare interne Richtlinien, regelmäßige Schulungen zum Urheberrecht sowie ein grundlegendes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen unerlässlich. Zudem sollte auf eine sorgfältige Auswahl und Dokumentation von Drittmaterial geachtet werden.

Eine rechtliche Prüfung durch spezialisierte Fachanwälte gewährleistet die Vereinbarkeit von Verträgen mit den Vorgaben des Urheber- und Softwarerechts. Relevante Aspekte wie Rechteübertragung, Lizenzierung und Schutz geistigen Eigentums sollten ausdrücklich geregelt sein.

Zu den geeigneten Schutzmaßnahmen zählen regelmäßige interne Audits, Schulungen für Mitarbeitende sowie technische Vorkehrungen zur Sicherung von urheberrechtlich geschützten Inhalten. Eine klare Kommunikationspolitik zum Umgang mit geistigem Eigentum erhöht die Rechtssicherheit zusätzlich.

Im Falle einer Rechtsverletzung ist eine sofortige rechtliche Prüfung und Einleitung geeigneter Maßnahmen erforderlich. Dazu zählen insbesondere Abmahnungen, einstweilige Verfügungen oder Klageverfahren zur Durchsetzung und Wahrung der eigenen Rechte.

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Seite an Seite für Sicherheit und Erfolg Ihres geistigen Eigentums.

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Unsere Fachkompetenz, persönliche Nähe und proaktive Fullservice-Mentalität zeichnen uns als zuverlässige Lösungsfinder aus. Wir sind stolz darauf, dass unsere langjährigen Mandatsbeziehungen im Schnitt über 20 Jahre bestehen – ein Zeichen für das Vertrauen unserer Mandanten in unsere Arbeit.

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