Das Handelsblatt und Best Lawyers haben „Deutschlands beste Anwälte 2025“ ausgezeichnet und wir freuen uns sehr, hier erneut erwähnt worden zu sein. Diese Auszeichnung beruht auf Befragungen unter Wirtschaftsanwälten, daher bedanken wir uns sehr bei allen Kolleginnen und Kollegen, die uns so zahlreich empfohlen haben.
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Wir freuen uns, dass unsere Kanzlei Prüfer & Partner zusammen mit sechs unserer Anwälte für ihre herausragende Arbeit auf dem Gebiet der Patenterteilung und der Nichtigkeit in der neu erschienenen 2025 Ausgabe von IAM Patent 1000, einem der weltweit führenden Rankings für Patentdienstleister, ausgezeichnet wurde. Außerdem sind wir sehr stolz und geehrt, dass die nächste Generation unserer Geschäftsführenden Partner, Dr. Susanne Sonnenhauser und Dr. Christian Gärtner auch zum ersten Mal gelistet wurden.
Was das Ranking sagt
Prüfer & Partner
“Eine zuverlässige Kanzlei, die qualitativ hochwertige Patentanmeldeberatung bietet … geschätzt für ihre Reaktionsfähigkeit, ihren kosteneffizienten Ansatz und ihren insgesamt hervorragenden Mandantenservice.”
Jürgen Feldmeier
“Jürgen Feldmeier ist ein reaktionsschneller und hochprofessioneller Patentanwalt mit einem tiefen Verständnis für die Technologien seiner Mandanten. Dies bedeutet, dass er sorgfältige und genaue Gutachten sowie wertvolle Ratschläge zu Patentanmeldungen und Portfoliomanagement sowie Verteidigungsstrategien liefert, die genau auf die Bedürfnisse seiner Kunden zugeschnitten sind.”
Dr. Dorothea Hofer
“Dorothea Hofer hat die Fähigkeit, komplexe technische Sachverhalte zu verstehen und die richtige Beratung zu geben. Sie ist eine großartige Patentanwältin, die in der Lage ist, dringende Angelegenheiten zu bearbeiten, indem sie starke Teams zusammenstellt, um wichtige Fälle anzugehen.”
Dr. Andreas Oser
“Andreas Oser entwirft sorgfältig Patentanmeldungen und gibt hilfreiche Ratschläge für die Abwicklung von Verfahren vor dem Patentamt. Er entwickelt kosteneffiziente Strategien, zeigt die Risiken und Herausforderungen jeder Option auf und wählt je nach den Bedürfnissen seiner Mandanten den am besten geeigneten Weg.”
Markus Adamczyk
„Markus Adamczyk, ein zweifach qualifizierter Patent- und Rechtsanwalt, sieht die Probleme aus allen Blickwinkeln und kann so eine wertvolle ganzheitliche Beratung anbieten. Er arbeitet nahtlos mit seinen Mandanten zusammen, um ihre Rechte meisterhaft zu schützen und durchzusetzen.“
Dr. Susanne Sonnenhauser
„Susanne Sonnenhauser ist versiert in der Arbeit mit bahnbrechenden Technologien und Unternehmen, deren Patente für ihren Erfolg von zentraler Bedeutung sind. Sie ist unerschütterlich unter Druck und arbeitet in jeder Situation präzise und mit größter Sorgfalt.“
Dr. Christian Gärtner
„Christian Gärtner ist ein beeindruckender Stratege, der seine Praxis darauf ausrichtet, sinnvollen Patentschutz für seine Mandanten zu erreichen. Er lernt die Unternehmen unglaublich gut kennen und schneidet seine Beratung auf deren Bedürfnisse zu.“
Über IAM Patent 1000
Das angesehene Ranking IAM Patent 1000, die von der Globe Business Media Group in London veröffentlicht wird, gilt gemeinhin als die maßgebliche Quelle für alle, die Die auf der Suche nach erstklassigem Patentfachwissen und führenden Patentdienstleistern sind. IAM führte ein umfassendes qualitatives Forschungsprojekt durch, um herausragende Firmen und Einzelpersonen in verschiedenen Rechtsgebieten zu identifizieren. Bei der Ermittlung der führenden Kanzleien wurden Faktoren wie deren Fachwissen, die Marktpräsenz und das Niveau der Arbeit, mit der sie typischerweise beauftragt werden, ebenso berücksichtigt wie positives Feedback von Kollegen und Mandanten.
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unser Partner Dr. Peter Klein das European Patent Litigation Certificate erworben hat, das von der Universität Maastricht in Zusammenarbeit mit der Europäischen Rechtsakademie (ERA) in Trier verliehen wird. Dies beinhaltet eine umfangreiche praktische und theoretische Ausbildung im Recht des Einheitlichen Patentgerichts (#UPC) und verwandten Gebieten des europäischen Rechts, so dass er bestens auf die Vertretung von Mandanten in allen Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht vorbereitet ist.
Good News für Prüfer & Partner!
Wir wurden in das Ranking von Chambers & Partners aufgenommen! Wir sind dankbar, diese Auszeichnung als Anerkennung für herausragende Leistungen im Bereich des IP-Rechts erhalten zu haben, stellt sie doch unser Engagement und die Qualität unserer Arbeit unter Beweis und spiegelt das starke Vertrauen wider, das unsere Mandanten in uns setzen.
Das Ranking bei Chambers & Partners ist weltweit anerkannt, da es ausschließlich auf unabhängigen Recherchen sowie Rückmeldungen von Mandanten und Kollegen basiert.
Dieser Erfolg ist daher nicht nur ein Verdienst für die Leidenschaft aller Mitarbeiter unsere Kanzlei, sondern auch ein Zeugnis der soliden Beziehung zu unseren Mandanten und Partnern, die maßgeblich zu unserem Weg hierher beigetragen haben.
Ein großes Dankeschön gebührt deshalb unseren Mandanten für die vielen positiven Rückmeldungen, sowie unseren Mitarbeitern für ihre Leidenschaft und ihren unermüdlichen Einsatz. Diese Anerkennung ist für uns Motivation, stetig nach dem besten Service zu streben und den Bedürfnissen unserer Mandanten mit höchstem Einsatz zu begegnen.
Damit sehen wir optimistisch in die Zukunft, auch wenn wir gerade unsichere Zeiten erleben und die Entwicklung der Weltwirtschaft einer Achterbahnfahrt gleicht. Wir sind für die kommenden Herausforderungen gerüstet!
Wir freuen uns sehr, dieses Jahr erneut als „führende Kanzlei 2025“ in Deutschland in den Kategorien „Patent Prosecution“ sowie „Patent Litigation“ durch LEGAL 500 ausgezeichnet worden zu sein. Dank eines starken Teams konnten wir diese besondere Auszeichnung wieder für uns gewinnen.
Ein spezielles Dankeschön gilt unseren Mandanten und Kollegen für die großartigen Empfehlungen unserer Kanzlei:
‘In meinen Augen sind die fachlichen Kompetenzen mit allen technischen Hilfestellungen fantastisch positioniert und vermitteln mir ein sehr gutes, gleichbleibendes Informationsgefühl.’
‚Das Gesamtniveau ihrer Dienstleistungen ist ausgezeichnet. Ihre Reaktion ist stets sehr schnell und angemessen und ihre Fähigkeit, rechtliche und technische Sachverhalte zu verstehen und zu analysieren, ist ausreichend hoch.‘
‘Das Team ist fachlich hoch qualifiziert und sehr agil. Der Umgang mit den Kollegen ist ferner auch auf menschlicher Ebene sehr angenehm. Die Kommunikation ist flüssig und sehr transparent sowohl hinsichtlich Kostenstruktur als auch im Bezug auf praktische Umsetzbarkeit und die nächsten Schritten. Wir sind sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit mit den Kollegen.’
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Standardessenzielle Patente, kurz SEPs, sind für die Umsetzung bestimmter Technologiestandards in Produkten wie Smartphones und Fahrzeugen unerlässlich. Die Inhaber von SEPs sind verpflichtet, Lizenzen zu fairen, angemessenen und nicht-diskriminierenden (sog. „FRAND“) Bedingungen zu erteilen. Da ist es nicht gerade überraschend, dass es seit Jahren trotzdem häufig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen über die Lizenzierungspflicht und vor allem über die Bedingungen, also die Höhe der Lizenzgebühren, kommt und seit Jahren nach einem goldenen Mittelweg zur einvernehmlichen und zufriedenstellenden Lösung für beide Seiten, also Lizenzgeber und -nehmer, gesucht wird.
Bereits 2022 gab es den Vorschlag der Bildung sogenannter LNGs, Licensing Negotiating Groups, die als eine Art genossenschaftliche Einkaufsgruppe für Lizenzen von SEPs gesehen werden können, um die Lizenzverhandlungen effizienter zu gestalten, indem sie die Zahl der notwendigen Verhandlungen reduzieren und somit Transaktionskosten senken können.
Nachdem die Europäische Kommission den Vorschlag dieser LNGs grundsätzlich als einen möglichen Weg bejaht und entsprechende Leitlinien hierfür erlassen hatte, hat das Bundeskartellamt (BKartA) mittlerweile ganz konkret die Gründung der ‚Automotive Licensing Negotiation Group‘ (ALNG) offiziell akzeptiert. Bei der ALNG handelt es sich um eine Kooperationsinitiative von BMW, Mercedes-Benz, Thyssenkrupp und VW. Sie soll es den beteiligten Unternehmen ermöglichen, gemeinsam Lizenzen für standardessentielle Patente (SEP) zu verhandeln, die für die Implementierung von Technologien wie 4G oder 5G in Fahrzeugen erforderlich sind.
Das BKartA kam nach Prüfung des Vorschlags gemäß §§ 1, 2 GWB i.V.m. § 32c(2) GWB, sowie Artikel 101 TFEU zu diesem Ergebnis. Andreas Mundt, der Präsident des BKartA, betonte, dass die Kooperation kartellrechtlich Neuland betritt und dass die Tolerierung der ALNG unter folgenden Bedingungen erfolgt (siehe Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 10.06.24):
Die Etablierung von Licensing Negotiation Groups (LNGs) wie der ALNG ist eine relativ neue Entwicklung im Markt. Während die ALNG die Vorteile einer solchen Kooperation hervorhebt, äußern Lizenzgeber Bedenken, dass solche Gruppen die Verhandlungsmacht zu ihren Ungunsten verschieben könnten. Das BKartA hat jedoch entschieden, dass die ALNG in ihrer geplanten Form keine durchgreifenden kartellrechtlichen Bedenken aufwirft, solange die festgelegten Rahmenbedingungen eingehalten werden.
Bislang scheint die ALNG die einzige „Einkaufsgemeinschaft“ für FRAND Lizenzen zu sein. Für die Zukunft könnten sich jedoch auch kleinere KMUs zu solchen LNGs zusammenschließen, um kosteneffizienter günstigere FRAND-Lizenzierungen mit den SEP-Inhabern oder SEP-Pools zu verhandeln, nicht nur im 4G/5G/6G Bereich, sondern in allen Bereichen, in denen Standards entwickelt wurden wie beispielsweise IoT, Robotik, Codierung, etc.
Ob sich, dem Beispiel der ALNG folgend und sich auf dessen Tolerierung durch das BKartA berufend, weitere LNGs bilden werden, bleibt jedoch abzuwarten. Kritische Stimmen sehen beispielsweise die Marktdefinition durch das BKartA als zu weit gefasst, oder sehen einen Zeit- und Effizienzverlust durch die Möglichkeit von (nachgelagerten) bilateralen Verhandlungen zwischen einzelnen ALNG-Mitgliedern und den SEP-Inhabern.
In letzter Zeit werden vermehrt betrügerische Fake-Rechnungen von vermeintlichen Ämtern oder Zahlungsdienstleistern versendet, die zur Zahlung von Gebühren auffordern. Dies betrifft insbesondere Markeninhaber von DE- und EU-Marken, aber auch Patentanmelder und -inhaber.
Wir möchten Sie eindringlich dahingehend sensibilisieren, dass Amtskosten für die Aufrechterhaltung Ihres Schutzrechts üblicherweise von uns an Sie weiterberechnet werden. Das bedeutet, Sie erhalten eine Rechnung zusammen mit einem Bericht von Prüfer & Partner mbB.
Sollten Sie von anderen Quellen Rechnungen erhalten und Sie sich nicht sicher sein, ob es sich um eine sogenannte Fake-Rechnung handelt, zögern Sie nicht und senden uns diese zur Überprüfung, bevor Sie eine Zahlung veranlassen. Wir sehen uns diese gerne an.
Am 1. September 2024 wird RUMÄNIEN der 18. Mitgliedsstaat des Einheitlichen Patentgerichts sein. Die Ratifizierung des Übereinkommens zum Beitritt des Einheitlichen Patentgerichts wurde am 31. Mai 2024 unterzeichnet. Der ganze Artikel kann hier gelesen werden.
Before the Paris Local Division, in a case where the defendant had forced an intervener into the proceedings pursuant to Rule 316A RoP (forced intervention), the intervener has obtained a period of one month for filing its Application to Intervene as well as for filing its Statement in Intervention. Contrary to Rule 316.2 RoP, which mentions a „further period“ for filing the Statement in Intervention, the Court did not set any such further period.
Incidentally, the intervener’s one-month period for filing its Application to Intervene and its Statement in Intervention expired on March 19, 2024, which is almost identical to the end of the defendant’s three-month period for filing its Statement of Defence (March 18, 2024). The defendant’s Statement of Defence did not include a counterclaim for revocation of the patent.
The Court held that the intervener may not develop claims contrary to those of the party he supports and may not autonomously develop claims and procedural modalities different from those offered to the party it supports. Therefore, since the defendant’s term for filing a counterclaim also applies to the intervener, the intervener is not entitled to pose an own counterclaim after that term has expired. It would appear that, although not expressly stated, the Court considered that, in principle, an own counterclaim of the intervenient is admissible, albeit subject to the defendant’s terms.
In addition, the Court again rejected a request to change the language of the proceedings from French to English even though the language of the patent in question is English and the defendant itself, a French company and the only French party involved, previously and unsuccessfully had requested a change of the language of the proceedings from French to English. This shows that the bar for changing the language is very high.
Case number UPC_CFI_440/2023, order date May 6, 2024
In our view, the Court did not take sufficient account of the situation of the forced intervention. It is already challenging to set up a properly researched counterclaim of revocation within the three months granted to the defendant. To do so within one month could be considered outright impossible, especially as cooperation in a forced intervention cannot be expected. A corresponding obligation for the short term raises constitutional concerns.
Still, the possibility of a separate revocation action remains.
Wir freuen uns sehr, dieses Jahr erneut als „führende Kanzlei 2024“ sowohl in Deutschland als auch in Europa, Middle East & Africa (EMEA) in den Kategorien „Patent Prosecution“ sowie „Patent Litigation“ durch LEGAL 500 ausgezeichnet worden zu sein. Dank eines starken Teams konnten wir diese besonderen Auszeichnungen für uns gewinnen.
Ein spezielles Dankeschön gilt unseren Mandanten und Kollegen für die großartigen Empfehlungen unserer Kanzlei:
‘Zusammenarbeit auf Augenhöhe, zuvorkommend, Expert:innen für jeden Bereich, der uns betrifft.’
‘Hervorragende Arbeit miteinander, gut ausgebildetes und effizientes Team.’
‘Das Gesamtniveau der Dienstleistungen ist ausgezeichnet. Die Reaktion ist stets sehr schnell und angemessen und die Fähigkeit, rechtliche und technische Sachverhalte zu verstehen und zu analysieren, ist ausreichend hoch.’
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