Fahrzeugbau/Autonome Systeme

Der Fahrzeugbau unterliegt durch neue Technologien wie eine immer ausgereiftere Automatisierungstechnik, Robotik sowie Künstliche Intelligenz (KI) einem schnellen Wandel. Auch neue Antriebstechnologien und autonome Systeme verändern das Transportwesen und die gesamte Mobilität. Insbesondere in diesem Bereich des Maschinenbaus ist es für Unternehmen äußerst wichtig, ihre Innovationen und deren hohe Investitionskosten für die Entwicklung und Herstellung der Produkte zu schützen und es Drittanbietern praktisch unmöglich zu machen, ihre Produkte zu kopieren oder einzelne Ersatzteile anzubieten und somit ihre Gewinnmarge zu schmälern. Wir bei Prüfer & Partner haben auch in diesem Technologiefeld Expertenwissen und stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.

Unsere Bereiche

  • Batterietechnik
  • Brennstoffzellen
  • Autonomes Fahren
  • Predictive Maintenance
  • Systemredundanz

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Häufige Fragen (FAQ) – Patentanwalt Fahrzeugbau: Schutz technischer Innovationen in Mobilität und Autonomen Systemen

Patentierbar sind typischerweise neue Konzepte in der Batterietechnologie (z. B. Zellchemien, Ladeverfahren, Thermomanagement), Brennstoffzellensysteme, Steuer- und Regelverfahren für Assistenzsysteme, Algorithmen zur Fahrzeugumfelderkennung sowie softwarebasierte Komponenten für automatisiertes Fahren oder vorausschauende Wartung.

Software als solche ist nicht schutzfähig. Jedoch sind technische Verfahren im Zusammenhang mit autonomem Fahren – etwa zur Sensordatenverarbeitung, Entscheidungslogik, Fahrtrajektorien oder Systemintegration – regelmäßig Gegenstand von Patentanmeldungen. Insbesondere technische Beiträge mit konkretem Bezug zur Fahrzeugsicherheit sind häufig schutzfähig.

Systeme zur vorausschauenden Wartung – etwa durch Zustandsüberwachung von Komponenten mittels Sensorik, Machine Learning und Datenanalyse – können schutzfähig sein, sofern ein technischer Effekt nachgewiesen wird. Wir beraten zur optimalen Schutzrechtsgestaltung, insbesondere in Kombination mit digitalen Plattformlösungen.

Ja, redundante Systeme zur Absicherung sicherheitskritischer Funktionen – beispielsweise im Brems- oder Lenksystem autonomer Fahrzeuge – sind regelmäßig Gegenstand von Patentanmeldungen. Schutzfähig sind insbesondere neuartige Architekturen, Fehlermodi-Erkennung oder Umschaltlogiken, sofern diese technisch neu und nicht naheliegend sind.

In der Batterietechnik stehen neben Zellchemie und Materialfragen (z. B. Kathoden, Separatoren, Elektrolyte) häufig auch das Thermomanagement, Lade- und Balancing-Algorithmen, Sicherheitsmechanismen und Packaging-Design im Fokus. Gerade in diesem Bereich ist eine umfassende Schutzrechtsstrategie entscheidend für die Verwertbarkeit.

Hybride Systeme, wie sie im modernen Fahrzeugbau zum Einsatz kommen – etwa durch KI-gestützte Umfelderkennung oder selbstlernende Systeme – stellen besondere Anforderungen an die Patentanmeldung. Entscheidend ist die präzise Darstellung des technischen Beitrags, insbesondere bei Verknüpfung mit physikalischen Sensoren, Aktoren oder Steuergeräten.

Ein Patentanwalt mit technischem Verständnis für die Interdisziplinarität im Fahrzeugbau – Mechanik, Software, Energie- und Regeltechnik – kann Schutzstrategien entwickeln, die über einzelne Innovationen hinausgehen. Dazu zählen auch Freedom-to-Operate-Analysen, Wettbewerbsbeobachtung und strategische Portfolioplanung im Kontext komplexer Mobilitätslösungen.

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