Elektrotechnik/Mikroelektronik ist eine der sich am schnellsten entwickelnden Branchen. Wer hier Schritt halten möchte, sieht sich nicht nur in ständiger Innovationspflicht, sondern muss seine Erfindungen auch rechtzeitig erfassen und schützen.
Mit unseren praxiserfahrenen Technologieexperten garantieren wir Ihnen bei Prüfer & Partner eine schnelle und reibungslose sowie punktgenaue Anmeldung Ihrer Schutzrechte und sorgen dafür, dass Sie von Ihren Erfindungen maximal profitieren, u. a. in den Spezialbereichen:
PRÜFER & PARTNER mbB
Patentanwälte • Rechtsanwälte
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D-81479 München
Patentfähig sind unter anderem Schaltungen, Sensoren, Signalverarbeitungstechniken, Steuerungs- und Regelungsverfahren, digitale und analoge Signalübertragungsverfahren, Codier- und Decodierverfahren (z. B. MPEG, H.264), Mobilfunkstandards, Mikrocontrollerarchitekturen, Leistungselektronik sowie mechatronische Systeme.
Während rein abstrakte Softwarelösungen regelmäßig nicht schutzfähig sind, gelten für softwaregestützte technische Verfahren – etwa zur Steuerung elektrischer Systeme oder Signalverarbeitung – eigene Maßstäbe. Entscheidend ist das Vorliegen eines technischen Beitrags, insbesondere bei eingebetteten Systemen (Embedded Systems) und Steuerungstechnik.
In der Mikroelektronik sind neuartige Schaltungskonzepte, Layouts, Integrationsverfahren, Energieeffizienzlösungen oder spezielle Transistorarchitekturen (z. B. FinFET, CMOS) regelmäßig Gegenstand von Patentanmeldungen. Hier ist eine präzise Anspruchsformulierung ebenso essenziell wie der Schutz angrenzender Rechte wie Halbleitertopographien.
Elemente technischer Standards – etwa in 4G, 5G oder WiFi-Protokollen – sind in vielen Fällen durch Standard-Essential Patents (SEPs) geschützt. Unternehmen, die hier technologisch relevante Beiträge leisten, können Schutzrechte erwirken, unterliegen jedoch auch Verpflichtungen im Rahmen von FRAND-Lizenzbedingungen. Wir beraten zu Schutzstrategien, Lizenzierung und SEP-Verwertung.
Patentiert werden können z. B. Verfahren zur Regelung von Antrieben, energieeffizienten Steuerungen, Prozessautomatisierung oder robotischen Systemen. Auch bei Kombinationen mit Sensorik und Softwarekomponenten ist regelmäßig ein technischer Beitrag darstellbar, der die Patentfähigkeit begründet.
Ja. Entwicklungen im Bereich optoelektronischer Bauelemente – etwa Photodioden, Laserdioden, modulierte Lichtsysteme – sowie ihre Integration in Kommunikationssysteme (z. B. Glasfasertechnik, LiFi) sind häufig Gegenstand von Patentanmeldungen. Besonders zu beachten sind hier internationale Schutzstrategien aufgrund kurzer Innovationszyklen.
Ein spezialisierter Patentanwalt berät nicht nur bei der Patentanmeldung, sondern bereits in der Konzeptionsphase – etwa durch Schutzfähigkeitsanalysen, Recherchen zum Stand der Technik, Strategieentwicklung für internationale Anmeldungen (z. B. PCT, EP), Unterstützung bei Lizenzverhandlungen und bei möglichen Verletzungs- oder Einspruchsverfahren.
Unsere Fachkompetenz, persönliche Nähe und proaktive Fullservice-Mentalität zeichnen uns als zuverlässige Lösungsfinder aus. Wir sind stolz darauf, dass unsere langjährigen Mandatsbeziehungen im Schnitt über 20 Jahre bestehen – ein Zeichen für das Vertrauen unserer Mandanten in unsere Arbeit.