Wir freuen uns sehr, dieses Jahr erneut als „führende Kanzlei 2025“ in Deutschland in den Kategorien „Patent Prosecution“ sowie „Patent Litigation“ durch LEGAL 500 ausgezeichnet worden zu sein. Dank eines starken Teams konnten wir diese besondere Auszeichnung wieder für uns gewinnen.
Ein spezielles Dankeschön gilt unseren Mandanten und Kollegen für die großartigen Empfehlungen unserer Kanzlei:
‘In meinen Augen sind die fachlichen Kompetenzen mit allen technischen Hilfestellungen fantastisch positioniert und vermitteln mir ein sehr gutes, gleichbleibendes Informationsgefühl.’
‚Das Gesamtniveau ihrer Dienstleistungen ist ausgezeichnet. Ihre Reaktion ist stets sehr schnell und angemessen und ihre Fähigkeit, rechtliche und technische Sachverhalte zu verstehen und zu analysieren, ist ausreichend hoch.‘
‘Das Team ist fachlich hoch qualifiziert und sehr agil. Der Umgang mit den Kollegen ist ferner auch auf menschlicher Ebene sehr angenehm. Die Kommunikation ist flüssig und sehr transparent sowohl hinsichtlich Kostenstruktur als auch im Bezug auf praktische Umsetzbarkeit und die nächsten Schritten. Wir sind sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit mit den Kollegen.’
Zum aktuellen Ranking geht es hier.
Standardessenzielle Patente, kurz SEPs, sind für die Umsetzung bestimmter Technologiestandards in Produkten wie Smartphones und Fahrzeugen unerlässlich. Die Inhaber von SEPs sind verpflichtet, Lizenzen zu fairen, angemessenen und nicht-diskriminierenden (sog. „FRAND“) Bedingungen zu erteilen. Da ist es nicht gerade überraschend, dass es seit Jahren trotzdem häufig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen über die Lizenzierungspflicht und vor allem über die Bedingungen, also die Höhe der Lizenzgebühren, kommt und seit Jahren nach einem goldenen Mittelweg zur einvernehmlichen und zufriedenstellenden Lösung für beide Seiten, also Lizenzgeber und -nehmer, gesucht wird.
Bereits 2022 gab es den Vorschlag der Bildung sogenannter LNGs, Licensing Negotiating Groups, die als eine Art genossenschaftliche Einkaufsgruppe für Lizenzen von SEPs gesehen werden können, um die Lizenzverhandlungen effizienter zu gestalten, indem sie die Zahl der notwendigen Verhandlungen reduzieren und somit Transaktionskosten senken können.
Nachdem die Europäische Kommission den Vorschlag dieser LNGs grundsätzlich als einen möglichen Weg bejaht und entsprechende Leitlinien hierfür erlassen hatte, hat das Bundeskartellamt (BKartA) mittlerweile ganz konkret die Gründung der ‚Automotive Licensing Negotiation Group‘ (ALNG) offiziell akzeptiert. Bei der ALNG handelt es sich um eine Kooperationsinitiative von BMW, Mercedes-Benz, Thyssenkrupp und VW. Sie soll es den beteiligten Unternehmen ermöglichen, gemeinsam Lizenzen für standardessentielle Patente (SEP) zu verhandeln, die für die Implementierung von Technologien wie 4G oder 5G in Fahrzeugen erforderlich sind.
Das BKartA kam nach Prüfung des Vorschlags gemäß §§ 1, 2 GWB i.V.m. § 32c(2) GWB, sowie Artikel 101 TFEU zu diesem Ergebnis. Andreas Mundt, der Präsident des BKartA, betonte, dass die Kooperation kartellrechtlich Neuland betritt und dass die Tolerierung der ALNG unter folgenden Bedingungen erfolgt (siehe Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 10.06.24):
Die Etablierung von Licensing Negotiation Groups (LNGs) wie der ALNG ist eine relativ neue Entwicklung im Markt. Während die ALNG die Vorteile einer solchen Kooperation hervorhebt, äußern Lizenzgeber Bedenken, dass solche Gruppen die Verhandlungsmacht zu ihren Ungunsten verschieben könnten. Das BKartA hat jedoch entschieden, dass die ALNG in ihrer geplanten Form keine durchgreifenden kartellrechtlichen Bedenken aufwirft, solange die festgelegten Rahmenbedingungen eingehalten werden.
Bislang scheint die ALNG die einzige „Einkaufsgemeinschaft“ für FRAND Lizenzen zu sein. Für die Zukunft könnten sich jedoch auch kleinere KMUs zu solchen LNGs zusammenschließen, um kosteneffizienter günstigere FRAND-Lizenzierungen mit den SEP-Inhabern oder SEP-Pools zu verhandeln, nicht nur im 4G/5G/6G Bereich, sondern in allen Bereichen, in denen Standards entwickelt wurden wie beispielsweise IoT, Robotik, Codierung, etc.
Ob sich, dem Beispiel der ALNG folgend und sich auf dessen Tolerierung durch das BKartA berufend, weitere LNGs bilden werden, bleibt jedoch abzuwarten. Kritische Stimmen sehen beispielsweise die Marktdefinition durch das BKartA als zu weit gefasst, oder sehen einen Zeit- und Effizienzverlust durch die Möglichkeit von (nachgelagerten) bilateralen Verhandlungen zwischen einzelnen ALNG-Mitgliedern und den SEP-Inhabern.
In letzter Zeit werden vermehrt betrügerische Fake-Rechnungen von vermeintlichen Ämtern oder Zahlungsdienstleistern versendet, die zur Zahlung von Gebühren auffordern. Dies betrifft insbesondere Markeninhaber von DE- und EU-Marken, aber auch Patentanmelder und -inhaber.
Wir möchten Sie eindringlich dahingehend sensibilisieren, dass Amtskosten für die Aufrechterhaltung Ihres Schutzrechts üblicherweise von uns an Sie weiterberechnet werden. Das bedeutet, Sie erhalten eine Rechnung zusammen mit einem Bericht von Prüfer & Partner mbB.
Sollten Sie von anderen Quellen Rechnungen erhalten und Sie sich nicht sicher sein, ob es sich um eine sogenannte Fake-Rechnung handelt, zögern Sie nicht und senden uns diese zur Überprüfung, bevor Sie eine Zahlung veranlassen. Wir sehen uns diese gerne an.
Wir freuen uns sehr, dieses Jahr erneut als „führende Kanzlei 2024“ sowohl in Deutschland als auch in Europa, Middle East & Africa (EMEA) in den Kategorien „Patent Prosecution“ sowie „Patent Litigation“ durch LEGAL 500 ausgezeichnet worden zu sein. Dank eines starken Teams konnten wir diese besonderen Auszeichnungen für uns gewinnen.
Ein spezielles Dankeschön gilt unseren Mandanten und Kollegen für die großartigen Empfehlungen unserer Kanzlei:
‘Zusammenarbeit auf Augenhöhe, zuvorkommend, Expert:innen für jeden Bereich, der uns betrifft.’
‘Hervorragende Arbeit miteinander, gut ausgebildetes und effizientes Team.’
‘Das Gesamtniveau der Dienstleistungen ist ausgezeichnet. Die Reaktion ist stets sehr schnell und angemessen und die Fähigkeit, rechtliche und technische Sachverhalte zu verstehen und zu analysieren, ist ausreichend hoch.’
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Das Europäische Patentamt wird die meisten seiner Gebühren zum 1. April 2024 um durchschnittlich ca. 5% erhöhen. Deutlich höher fällt die Gebührenanhebung bei der 3. und 4. Jahresgebühr aus, die sich um fast 30% erhöht.
Die Entrichtung von Jahresgebühren beim EPA ist frühestens 3 Monate vor Fälligkeit möglich. Für etwaige Einsparungen wäre es daher ratsam, fällige Jahresgebühren bis 30. Juni 2024 noch vor dem 1. April 2024 zu entrichten.
Die vollständige Gebührentabelle des EPA finden Sie hier.
Bei Fragen oder Anmerkungen kontaktieren Sie uns gerne unter office@pruefer.eu.
Mit Dr. Susanne Sonnenhauser und Dr. Christian Gärtner verstärken zwei sehr versierte Kollegen aus dem Prüfer und Partner – Team die Geschäftsführung.
Jürgen Feldmeier, geschäftsführender Partner:
“Mit Dr. Susanne Sonnenhauser, die wir bereits seit 16 Jahren als äußerst kompetente und zielstrebige Patentanwältin und ausgewiesene Life-Science-Expertin kennen, sowie mit Dr. Christian Gärtner, der vor 10 Jahren die Ausbildung zum Patentanwalt in unserem Hause begonnen und erfolgreich abgeschlossen hat und nun äußert erfahren in zweiseitigen Verfahren ist, haben wir zwei Partner gewonnen, die die Prüfer-DNA in sich tragen.Heute sowie in der Zukunft setzen sie sich für die Bedürfnisse unserer Mandanten gewissenhaft und ambitioniert ein.“
Wir freuen uns auf eine erfolgreiche und inspirierende Zukunft.
We were deeply shocked to learn of the devastating earthquake in Japan and would like to express our sincere condolences to the victims of this earthquake. In these difficult times, we would like to express our deepest sympathy to you and your fellow human beings.
Our thoughts are with all those affected, their families and friends. May the strength of the community and the support of those around you give you comfort during this difficult time.
Dr. Dorothea Hofer
Jürgen Feldmeier
Dr. Andreas Oser
Eine neue Studie des Europäischen Patentamts (EPA) und des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EU-Markenamt, EUIPO) zeigt, dass Startups mit Patent- und Markenrechten deutlich erfolgreicher bei der Beschaffung von Finanzmitteln sind. Der Besitz von geistigem Eigentum macht es insbesondere in Hightech-Branchen mit höherem Kapitalbedarf leichter, Investoren zu gewinnen. Die Wahrscheinlichkeit, Finanzierungen zu sichern, ist für solche Startups durchschnittlich über 10,2-mal höher.
Die Studie zeigt, dass 29 Prozent der europäischen Startups geistige Eigentumsrechte angemeldet haben, wobei der Biotechnologie-Sektor führend ist, wobei fast die Hälfte der Startups Patente oder Marken besitzt. Weitere Branchen, die intensiv geistige Eigentumsrechte nutzen, sind Wissenschaft und Technik, das Gesundheitswesen und das verarbeitende Gewerbe.
Europäische Patente und Marken sind besonders vorteilhaft, da sie die Chancen auf Finanzierungen in der Frühphase um mehr als das Fünffache im Vergleich zu nationalen Rechten erhöhen. „Deep-Tech“-Startups profitieren besonders davon, da sie bahnbrechende Technologien entwickeln, die hohe Investitionen erfordern.
Die Studie zeigt auch, dass es erhebliche Unterschiede zwischen europäischen Ländern gibt. Finnland und Frankreich führen mit jeweils 42 Prozent der Startups, die geistiges Eigentum besitzen. Deutschland, Österreich, Italien, die Schweiz und die Tschechische Republik verzeichnen ebenfalls hohe Raten von Schutzrechtsanmeldungen. Diese Länder melden auch am häufigsten Marken und Patente an.
Insgesamt belegen die Ergebnisse der Studie, dass geistiges Eigentum einen erheblichen Einfluss auf den Erfolg europäischer Startups bei der Beschaffung von Finanzmitteln hat, insbesondere in hochtechnologischen Branchen.
Wir bei Prüfer & Partner sind für Startups die richtige Adresse, wenn es um die ersten Schritte in Sachen IP geht. Wir haben bereits eine Vielzahl an Startups erfolgreich begleitet und geben unsere Erfahrung sehr gerne weiter, weil uns die Startup-Szene am Herzen liegt. Sprechen Sie uns unverbindlich an, wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Ansprechpartner
Jürgen Feldmeier
Sehr geehrte Damen und Herren,
In Anbetracht des digitalen Zeitalters, in dem Dokumente zukünftig nur noch elektronisch zugestellt werden, wird das Europäische Patentamt ihre sog. 10-Tages-Zustellfiktion, welche bisher die Berechnung von Fristen regelte, zum 1. November 2023 abschaffen.
Mit den geänderten Regeln 126 (2) und 127 (2) EPÜ findet die derzeitige Zustellfiktion, wonach ein Schriftstück mit dem zehnten Tag nach der Übergabe an den Postdiensteanbieter oder – im Falle der elektronischen Zustellung – mit dem zehnten Tag nach seiner Übermittlung als zugestellt gilt („Zehn-Tage-Regel“), ab dem 1. November 2023 keine Anwendung mehr. Vielmehr wird eine neue Zustellfiktion eingeführt, wonach die elektronische (aber auch jegliche postalische) Zustellung als am Datum des Schriftstücks erfolgt gelten wird.
Die geänderte Zustellfiktion soll zu einer Vereinfachung für die Nutzer führen, weil damit die Zustellungsregelungen des EPÜ und des PCT stärker aneinander angeglichen werden.
Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema?
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
Jürgen Feldmeier, LL.M.
Wir freuen uns, dass unsere Kanzlei Prüfer & Partner zusammen mit vier unserer Anwälte für ihre herausragende Arbeit auf dem Gebiet der Patenterteilung und der Nichtigkeit in der neu erschienenen 2023 Ausgabe von iam Patent 1000, einem der weltweit führenden Rankings für Patentdienstleister, ausgezeichnet wurde.
Was das Ranking sagt
Prüfer & Partner
“Die Anwälte von Prüfer & Partner zeichnen sich durch ihre sorgfältige Berücksichtigung der Position des Mandanten aus. Sie sind immer ansprechbar und bieten detaillierte und pragmatische Lösungen. Ihr Service ist sehr zufriedenstellend und das gesamte Team ist sehr zu empfehlen.”
Jürgen Feldmeier
“Jürgen Feldmeier ist ein erfahrener Patentanwalt auf dem Gebiet des Hightech-Engineerings und wird für seine klare Beratung sehr geschätzt. Er erledigt EPA-Verfahren und Nichtigkeitsklagen mit Leichtigkeit – in der Regel mit einem erfolgreichen Ergebnis. Die Zusammenarbeit mit ihm ist sehr angenehm und er hat ein ausgeprägtes technisches Verständnis.”
Dr. Dorothea Hofer
“Dorothea Hofer ist ausgezeichnet. Sie bietet einen hervorragenden Service, reagiert schnell und angemessen und hat eine ausgeprägte Fähigkeit, komplizierte technische Sachverhalte zu verstehen. Sie wählt ihre Mitarbeiter richtig aus, um ein solides Team zu bilden, das wichtige Fälle wie Rechtsstreitigkeiten bearbeiten kann. Die Qualität und das Preis-Leistungs-Verhältnis ihrer Arbeit sind absolut zufriedenstellend. Dorothea und ihre Kanzlei gehören zu den empfehlenswertesten Patentexperten in Deutschland.”
Dr. Andreas Oser
“Für das Patenterteilungsverfahren sowie Einsprüche vor dem EPA und technisch fundierte Stellungnahmen ist Andreas Oser auf jeden Fall zu empfehlen. Er ist zuverlässig und bringt umfassende Erfahrung auf dem Gebiet mit. Er ist kundenorientiert und sehr angenehm in der Zusammenarbeit.”
Markus Adamczyk
Zu den oben genannten Anwälten im IAM Patent 1000 gehört in diesem Jahr auch Markus Adamczyk, ein anerkannter Experte für KI und computerimplementierte Erfindungen. Mit seinen Kenntnissen in Informatik, Maschinenbau und seiner internen Forschungserfahrung bei Vodafone steht Adamczyks technische Expertise außer Frage. Er unterstützt das Team um Patentanwalt Feldmeier für den Druckindustrieführer Brother Industries und den Spezialmaschinen- und Anlagenbauer Hymmen GmbH.
Über IAM Patent 1000
Das angesehene Ranking IAM Patent 1000, die von der Globe Business Media Group in London veröffentlicht wird, gilt gemeinhin als die maßgebliche Quelle für alle, die Die auf der Suche nach erstklassigem Patentfachwissen und führenden Patentdienstleistern sind. IAM führte ein umfassendes qualitatives Forschungsprojekt durch, um herausragende Firmen und Einzelpersonen in verschiedenen Rechtsgebieten zu identifizieren. Bei der Ermittlung der führenden Kanzleien wurden Faktoren wie deren Fachwissen, die Marktpräsenz und das Niveau der Arbeit, mit der sie typischerweise beauftragt werden, ebenso berücksichtigt wie positives Feedback von Kollegen und Mandanten.