In den Monaten Mai und Juli 2022 treten einige für die Praxis vor dem DPMA relevante Änderungen in Kraft. Die wichtigsten in Kürze:
(1) Erhöhung der Jahresgebühren für deutsche Patente (Inkrafttreten: 1. Juli 2022)
Die Patentgebühren für die jährlichen Verlängerungen werden mit Fälligkeitsterminen ab Juli 2022 moderat erhöht, betreffend Zahlungen ab der 5. Jahresgebühr. Die folgende Liste zeigt die alten (Spalte links) und die neuen (Spalte rechts in Klammern) Gebühren in EURO:
Jahresgebühr:
Zuschlagsgebühr verspätete Zahlung . . 50
(2) Verlängerung der Frist zur Einleitung der nationalen Phase DE bei PCT-Anmeldungen (Inkrafttreten: 1. Mai 2022)
Die Frist zur Einleitung von nationalen deutschen Phase bei PCT-Anmeldungen wird von 30 auf 31 Monate ab dem Anmelde- bzw. Prioritätsdatum verlängert. Somit bleibt mehr Zeit, um die Gebühr für die Einleitung der nationalen Phase beim DPMA zu entrichten und gegebenenfalls die Übersetzung der Anmeldung in deutscher Sprache vorzulegen. Damit wird nun auch eine erfreuliche Harmonisierung mit der entsprechenden 31-Monatsfrist zur Einleitung der Regionalen Phase Europa vollzogen.
(3) Durchführung von mündlichen Anhörungen und Verhandlungen per Videoschalte (Inkrafttreten: 1. Mai 2022)
In Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Designverfahren vor dem DPMA wird die Möglichkeit der Teilnahme an Anhörungen und mündlichen Verhandlungen im Wege der Videoübertragung eröffnet. Die Möglichkeit, stattdessen „präsent“ an der vor Ort stattfindenden Verhandlung teilzunehmen, wird aber weiterhin bestehen.
Bei Fragen hierzu steht Ihnen unser Team sehr gerne zur Verfügung. Dr. Andreas Oser, LL.M. (office@pruefer.eu)
Die auf geistiges Eigentum spezialisierte Kanzlei Prüfer & Partner und ihr geschäftsführender Partner Andreas Jacob wurden in das renommierte Ranking Word Trademark Review WTR 1000 2022 aufgenommen. Prüfer & Partner wird regelmäßig in der Schwesterpublikation der WTR 1000, der IAM Patent 1000, aufgeführt und erscheint dieses Jahr zum ersten Mal in der Markenrangliste. Dies ist der wachsenden Expertise der Kanzlei auf dem Gebiet des geistigen Eigentums und den Bemühungen von Andreas Jacob zu verdanken, der von der WTR für seine Kenntnisse im Bereich der Produktpirateriebekämpfung empfohlen wurde.
Was das Ranking sagt
WTR würdigte Prüfer & Partner, da die Kanzlei „für Portfoliomanagement und Rechtsdurchsetzung sowohl online als auch offline – und dank der Bemühungen von Andreas Jacob auch zunehmend für Rechtsstreitigkeiten gefragt ist“ und betonte, dass ihre „hochmodernen IT-Systeme und digitalen Lösungen sie an der Spitze der Entwicklung halten, während ein großes weltweites Netzwerk sie auf der globalen Bühne äußerst kompetent macht“.
Als gelistete Person wurde Andreas Jacob für sein „selten gesehenes Maß an Wissen über Anti-Counterfeiting“ empfohlen. Als geschäftsführender Partner der Kanzlei hat Jacob in jüngster Zeit mehrere Markenverletzungsfälle für Knorr-Bremse geleitet, die Anmeldestrategie verwaltet und die IP-Aspekte bei der Umstrukturierung des gesamten Produktportfolios betreut.
Über WTR 1000
Die renommierte Rangliste WTR 1000, die von der Globe Business Media Group in London herausgegeben wird, ist eines der weltweit führenden Rankings im Bereich der Markendienstleister. Es identifiziert die besten Markenexperten in den wichtigsten Gerichtsbarkeiten rund um den Globus. Der WTR 1000 konzentriert sich ausschließlich auf die Markenpraxis und hat sich als maßgebliche Anlaufstelle für diejenigen etabliert, die erstklassige juristische Markenexpertise suchen.
Die auf geistiges Eigentum spezialisierte Kanzlei Prüfer & Partner und ihr geschäftsführender Partner Andreas Jacob wurden in das renommierte Ranking Word Trademark Review WTR 1000 2022 aufgenommen. Prüfer & Partner wird regelmäßig in der Schwesterpublikation der WTR 1000, der IAM Patent 1000, aufgeführt und erscheint dieses Jahr zum ersten Mal in der Markenrangliste. Dies ist der wachsenden Expertise der Kanzlei auf dem Gebiet des geistigen Eigentums und den Bemühungen von Andreas Jacob zu verdanken, der von der WTR für seine Kenntnisse im Bereich der Produktpirateriebekämpfung empfohlen wurde.
Was das Ranking sagt
WTR würdigte Prüfer & Partner, da die Kanzlei „für Portfoliomanagement und Rechtsdurchsetzung sowohl online als auch offline – und dank der Bemühungen von Andreas Jacob auch zunehmend für Rechtsstreitigkeiten gefragt ist“ und betonte, dass ihre „hochmodernen IT-Systeme und digitalen Lösungen sie an der Spitze der Entwicklung halten, während ein großes weltweites Netzwerk sie auf der globalen Bühne äußerst kompetent macht“.
Als gelistete Person wurde Andreas Jacob für sein „selten gesehenes Maß an Wissen über Anti-Counterfeiting“ empfohlen. Als geschäftsführender Partner der Kanzlei hat Jacob in jüngster Zeit mehrere Markenverletzungsfälle für Knorr-Bremse geleitet, die Anmeldestrategie verwaltet und die IP-Aspekte bei der Umstrukturierung des gesamten Produktportfolios betreut.
Über WTR 1000
Die renommierte Rangliste WTR 1000, die von der Globe Business Media Group in London herausgegeben wird, ist eines der weltweit führenden Rankings im Bereich der Markendienstleister. Es identifiziert die besten Markenexperten in den wichtigsten Gerichtsbarkeiten rund um den Globus. Der WTR 1000 konzentriert sich ausschließlich auf die Markenpraxis und hat sich als maßgebliche Anlaufstelle für diejenigen etabliert, die erstklassige juristische Markenexpertise suchen.
Wie bereits früher berichtet ist nach der Ratifizierung in Deutschland der Weg frei zum europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung (EU-Einheitspatent) und zum einheitlichen Patentgericht (EPG, Unified Patent Court, UPC). Infolge der am 18. Januar 2022 erfolgten Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde durch Österreich ist nun die „vorläufige Anwendung des EPG/UPC“ in Kraft getreten. Es müssen nur noch die Vorarbeiten zum Errichten des Gerichtssystems in den nächsten Monaten abgeschlossen werden. Das Vorbereitungskomitee geht von einem Zeitbedarf von mindestens 8 Monaten aus. Ist ein wirksames Arbeiten des EPG/UPC sichergestellt wird Deutschland als letztem formalen Akt seine Ratifizierungsurkunde hinterlegen, was automatisch den Startpunkt auslöst: zu Beginn des vierten Folgemonats, d.h. voraussichtlich gegen Ende 2022 oder Anfang 2023, werden nach langer Wartezeit endlich Einheitspatent und EPG/UPC Wirklichkeit werden.
Was bedeutet das für Patentanmelder und Patentinhaber europäischer Patente?
Nachfolgend einige Punkte, zu denen bereits jetzt vor Inkrafttreten Überlegungen angestellt werden sollten:
(1) Wahl zwischen dem neuen Einheitspatent und dem klassischen EP-Patent
Auch wenn die Wahloption grundsätzlich erst nach Inkrafttreten ausgeübt werden kann: durch geeignete verfahrensleitende Maßnahmen könnte diese Wahlfreiheit noch für derzeit beim EPA anhängige EP-Anmeldungen genutzt werden, selbst wenn die Erteilungsphase bereits relativ weit fortgeschritten ist.
In einer aktuellen Mitteilung des Europäischen Patentamts werden amtliche Maßnahmen angekündigt – ohne momentan Details zu nennen – um kurz vor der Erteilung stehenden Patentanmeldungen noch die Chance zum Einheitspatent zu eröffnen. Als Zäsur zur Anwendbarkeit dieser angekündigten Maßnahmen gilt die Mitteilung über die zur Erteilung vorgesehene Fassung der Patentanmeldung (die sogenannte „Regel 71(3)-Mitteilung“).
Falls Sie die Wahlmöglichkeit für Anmeldungen aufrechterhalten möchten, obgleich bereits eine Regel 71(3)-Mitteilung ergangen ist, kommen unter Umständen eigene verfahrensleitende Schritte in Betracht. D.h. um in dieser Situation Zeit zu gewinnen könnten beispielsweise am Ende der regulären 4-Monatsfrist geringe formelle Änderungen am vorgesehenen Text beantragt werden, um dadurch eine zweite 71(3)-Mitteilung auszulösen. Alternativ oder zusätzlich ist auch nach dem bewussten Verstreichen lassen der Frist zur Erledigung der (ggf. zweiten) Regel 71(3)-Mitteilung eine Fortsetzung der Anmeldung möglich: nach Erhalt einer Rechtsverlustmitteilung müsste dann die Weiterbehandlung (mit einer Amtsgebühr von 265,00 EUR) beantragt werden.
(2) Wahlentscheidung je nach Art und Anzahl der gewünschten Länder
Nach Inkrafttreten des Einheitspatentgesetzes muss der Anmelder spätestens einen Monat nach Erhalt des EPA-Erteilungsbeschlusses entscheiden, ob wie bisher EP-Validierungen in einzelnen Ländern erfolgen sollen oder ob das neue EU-Einheitspatent angestrebt wird. Das neue EU-Einheitspatent würde mit einem Schlag Patentschutz über das gesamte Territorium der teilnehmenden EU-Länder ermöglichen, wozu derzeit folgende 17 Länder gehören: Österreich, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Portugal, Slowenien und Schweden. Zeitnah werden weitere hinzukommen, denn 8 Länder brauchen nur noch zu ratifizieren (Tschechien, Griechenland, Irland, Polen, Rumänien, Slowakei, Ungarn, Zypern). Soll Schutz für weitere, nicht teilnehmende Länder erreicht werden – darunter Nicht-EU-Staaten des EPÜ wie Großbritannien oder Schweiz – müssten dort entsprechend zusätzliche nationale Validierungen nach dem „alten“ Muster erfolgen.
(3) Wahl der (Nicht-)Anwendbarkeit des UPC (Opt-in/Opt-out)
Drei Monate vor Inkrafttreten von Einheitspatent und UPC beginnt die sog. „Sunrise“-Periode. Ab diesem Zeitpunkt kann der Anmelder/Patentinhaber durch ein „Opt-out“ die Nichtanwendbarkeit des EPG-/UPC-Systems für ein oder mehrere oder gar alle seiner bestehenden und künftigen klassischen EP-Patente beantragen. Im Opt-Out-Zustand bleiben dann – während einer Übergangszeit von 7 Jahren – wie bisher einzelne nationale Gerichte bei Klagen zu Patentverletzung und Rechtsbeständigkeit im jeweiligen Land zuständig. Gründe zur Wahl des Opt-Out bestehen beispielsweise darin, dem Patent nicht dem Risiko einer zentralen Nichtigerklärung durch ein einziges Nichtigkeitsverfahren auszusetzen; ferner könnten im Opt-Out-Zustand zunächst die Entwicklung und die Praxis und Rechtsprechung im neuen UPC-System beobachtet werden; ist eine ausreichende Rechtssicherheit gegeben kann der Patentinhaber dann künftig infolge einer Opt-In-Erklärung die UPC-Anwendbarkeit wieder ermöglichen.
(4) Wahl eines kompetenten EPG/UPC-Gerichtsstandorts bei Patentverletzungen
Aufgrund ihrer Erfahrung werden die deutschen Gerichtsstandorte Düsseldorf, München, Mannheim und Hamburg auch im EPG/UPC-System eine wichtige Rolle einnehmen. Der Gerichtsstandort Deutschland könnte dadurch noch gestärkt werden, dass das zentrale UPC-Gericht München nicht nur wie ursprünglich festgelegt für das Gebiet der Mechanik zuständig ist, sondern zusätzlich die technischen Gebiete der Chemie, Arzneimittel und Täglicher Lebensbedarf (inkl. Gesundheitswesen) zugesprochen bekommt; dieser Bereich war ursprünglich für London vorgesehen, steht nun aber infolge des Brexit zur Disposition.
Liegt kein Opt-Out vor werden die Entscheidungen des UPC-Gerichts in allen Ländern unmittelbar wirksam, in denen das EP-Patent existiert.
Bei Fragen hierzu steht Ihnen unser Team sehr gerne zur Verfügung. Dr. Andreas Oser, LL.M. (office@pruefer.eu)
Die auf geistiges Eigentum spezialisierte Kanzlei Prüfer & Partner und ihr geschäftsführender Partner Andreas Jacob wurden in das renommierte Ranking Word Trademark Review WTR 1000 2022 aufgenommen. Prüfer & Partner wird regelmäßig in der Schwesterpublikation der WTR 1000, der IAM Patent 1000, aufgeführt und erscheint dieses Jahr zum ersten Mal in der Markenrangliste. Dies ist der wachsenden Expertise der Kanzlei auf dem Gebiet des geistigen Eigentums und den Bemühungen von Andreas Jacob zu verdanken, der von der WTR für seine Kenntnisse im Bereich der Produktpirateriebekämpfung empfohlen wurde.
Was das Ranking sagt
WTR würdigte Prüfer & Partner, da die Kanzlei „für Portfoliomanagement und Rechtsdurchsetzung sowohl online als auch offline – und dank der Bemühungen von Andreas Jacob auch zunehmend für Rechtsstreitigkeiten gefragt ist“ und betonte, dass ihre „hochmodernen IT-Systeme und digitalen Lösungen sie an der Spitze der Entwicklung halten, während ein großes weltweites Netzwerk sie auf der globalen Bühne äußerst kompetent macht“.
Als gelistete Person wurde Andreas Jacob für sein „selten gesehenes Maß an Wissen über Anti-Counterfeiting“ empfohlen. Als geschäftsführender Partner der Kanzlei hat Jacob in jüngster Zeit mehrere Markenverletzungsfälle für Knorr-Bremse geleitet, die Anmeldestrategie verwaltet und die IP-Aspekte bei der Umstrukturierung des gesamten Produktportfolios betreut.
Über WTR 1000
Die renommierte Rangliste WTR 1000, die von der Globe Business Media Group in London herausgegeben wird, ist eines der weltweit führenden Rankings im Bereich der Markendienstleister. Es identifiziert die besten Markenexperten in den wichtigsten Gerichtsbarkeiten rund um den Globus. Der WTR 1000 konzentriert sich ausschließlich auf die Markenpraxis und hat sich als maßgebliche Anlaufstelle für diejenigen etabliert, die erstklassige juristische Markenexpertise suchen.
Das Bundesverfassungsgericht hat die beiden anhängigen Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, die sich gegen das Gesetz zum Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht richteten, zurückgewiesen. Mit dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht den Weg frei gemacht für eine zeitnahe Ratifizierung des UPC-Abkommens und damit für das Inkrafttreten des Einheitlichen Patentgerichts UPC, voraussichtlich im Jahr 2022.
Nach mehr als siebenjährigem Ringen war das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht schließlich am 18. Dezember 2020 in Kraft getreten und kurz darauf durch die beiden oben genannten Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestoppt worden.
Mit einem am 9. Juli 2021 veröffentlichten Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die beiden anhängigen Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nun zurückgewiesen.
Der Senat begründete seine Entscheidung damit, dass die Verfassungsbeschwerden in der Sache unzulässig seien, weil die Beschwerdeführer weder eine Verletzung ihrer Grundrechte, insbesondere eine Verletzung des Rechtsstaatsprinzips, noch eine Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz noch eine Verletzung des Unionsrechts hinreichend dargelegt hätten.
Damit steht es dem deutschen Bundespräsidenten nun frei, die notwendigen Dokumente zu unterzeichnen, die ein Inkrafttreten des Zustimmungsgesetzes zum Einheitspatent und Einheitsgericht ermöglichen würden. In der deutschen Anwaltschaft wird allgemein angenommen, dass das Abkommen im zweiten Quartal 2022 starten könnte.
Im Einheitspatentsystem werden Anmelder von europäischen Patentanmeldungen nach Erteilung des europäischen Patents die Möglichkeit haben, eine einheitliche Wirkung ihres Patents in den Staaten zu beantragen und zu erlangen, die das Abkommen unterzeichnet und ratifiziert haben. Derzeit haben die folgenden 15 Staaten das UPC-Abkommen unterzeichnet und ratifiziert: Österreich, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Portugal und Schweden.
Das Vereinigte Königreich hatte seine Ratifizierung im Zusammenhang mit dem Brexit zurückgezogen und ist nicht mehr Mitglied des Einheitspatentsystems und des UPC; dies hat jedoch keine Auswirkungen in Bezug auf das europäische Patent, das weiterhin für das Vereinigte Königreich benannt werden kann, da das Vereinigte Königreich Mitglied des EPÜ bleibt. Außerdem haben Spanien, Kroatien und Polen angedeutet, dass sie das Abkommen und das UPC ebenfalls nicht ratifizieren werden.
Es ist jedoch zu erwarten, dass weitere EU-Mitgliedstaaten das Abkommen zu einem späteren Zeitpunkt ratifizieren werden.
Angesichts dieser neuen Umstände möchten wir darauf hinweisen, dass das Einheitliche Patentgericht nicht nur für zukünftige Einheitspatente zuständig sein wird, sondern auch für bestehende europäische Patente. D.h. ein bestehendes europäisches Patent kann ab dem Tag des Inkrafttretens der neuen Verordnung einem zentralen Nichtigkeitsangriff vor dem sog. Einheitspatentgericht unterliegen und damit für alle teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten (s.o.), in denen das Patent validiert wurde, auf einmal fallen (Anmerkung: Validierungen des europäischen Patents in Nicht-EU-Mitgliedsstaaten bleiben davon unberührt). Als Gegenmaßnahme wurde für bestehende Patente die Möglichkeit geschaffen, aus diesem System auszusteigen (sog. Opt-Out), so dass nur noch die nationalen Patentgerichte der Mitgliedsstaaten, in denen das Patent validiert wurde, zuständig sein werden.
Wir empfehlen Ihnen daher, Ihr bestehendes europäisches Patentportfolio jetzt zeitnah zu überprüfen, um zu entscheiden, welche Patente Sie aus dem neuen System ausschließen sollten.
Weitere Informationen zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts finden Sie hier.
Die auf geistiges Eigentum spezialisierte Kanzlei Prüfer & Partner und ihr geschäftsführender Partner Andreas Jacob wurden in das renommierte Ranking Word Trademark Review WTR 1000 2022 aufgenommen. Prüfer & Partner wird regelmäßig in der Schwesterpublikation der WTR 1000, der IAM Patent 1000, aufgeführt und erscheint dieses Jahr zum ersten Mal in der Markenrangliste. Dies ist der wachsenden Expertise der Kanzlei auf dem Gebiet des geistigen Eigentums und den Bemühungen von Andreas Jacob zu verdanken, der von der WTR für seine Kenntnisse im Bereich der Produktpirateriebekämpfung empfohlen wurde.
Was das Ranking sagt
WTR würdigte Prüfer & Partner, da die Kanzlei „für Portfoliomanagement und Rechtsdurchsetzung sowohl online als auch offline – und dank der Bemühungen von Andreas Jacob auch zunehmend für Rechtsstreitigkeiten gefragt ist“ und betonte, dass ihre „hochmodernen IT-Systeme und digitalen Lösungen sie an der Spitze der Entwicklung halten, während ein großes weltweites Netzwerk sie auf der globalen Bühne äußerst kompetent macht“.
Als gelistete Person wurde Andreas Jacob für sein „selten gesehenes Maß an Wissen über Anti-Counterfeiting“ empfohlen. Als geschäftsführender Partner der Kanzlei hat Jacob in jüngster Zeit mehrere Markenverletzungsfälle für Knorr-Bremse geleitet, die Anmeldestrategie verwaltet und die IP-Aspekte bei der Umstrukturierung des gesamten Produktportfolios betreut.
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Die renommierte Rangliste WTR 1000, die von der Globe Business Media Group in London herausgegeben wird, ist eines der weltweit führenden Rankings im Bereich der Markendienstleister. Es identifiziert die besten Markenexperten in den wichtigsten Gerichtsbarkeiten rund um den Globus. Der WTR 1000 konzentriert sich ausschließlich auf die Markenpraxis und hat sich als maßgebliche Anlaufstelle für diejenigen etabliert, die erstklassige juristische Markenexpertise suchen.
Die auf geistiges Eigentum spezialisierte Kanzlei Prüfer & Partner und ihr geschäftsführender Partner Andreas Jacob wurden in das renommierte Ranking Word Trademark Review WTR 1000 2022 aufgenommen. Prüfer & Partner wird regelmäßig in der Schwesterpublikation der WTR 1000, der IAM Patent 1000, aufgeführt und erscheint dieses Jahr zum ersten Mal in der Markenrangliste. Dies ist der wachsenden Expertise der Kanzlei auf dem Gebiet des geistigen Eigentums und den Bemühungen von Andreas Jacob zu verdanken, der von der WTR für seine Kenntnisse im Bereich der Produktpirateriebekämpfung empfohlen wurde.
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WTR würdigte Prüfer & Partner, da die Kanzlei „für Portfoliomanagement und Rechtsdurchsetzung sowohl online als auch offline – und dank der Bemühungen von Andreas Jacob auch zunehmend für Rechtsstreitigkeiten gefragt ist“ und betonte, dass ihre „hochmodernen IT-Systeme und digitalen Lösungen sie an der Spitze der Entwicklung halten, während ein großes weltweites Netzwerk sie auf der globalen Bühne äußerst kompetent macht“.
Als gelistete Person wurde Andreas Jacob für sein „selten gesehenes Maß an Wissen über Anti-Counterfeiting“ empfohlen. Als geschäftsführender Partner der Kanzlei hat Jacob in jüngster Zeit mehrere Markenverletzungsfälle für Knorr-Bremse geleitet, die Anmeldestrategie verwaltet und die IP-Aspekte bei der Umstrukturierung des gesamten Produktportfolios betreut.
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Die renommierte Rangliste WTR 1000, die von der Globe Business Media Group in London herausgegeben wird, ist eines der weltweit führenden Rankings im Bereich der Markendienstleister. Es identifiziert die besten Markenexperten in den wichtigsten Gerichtsbarkeiten rund um den Globus. Der WTR 1000 konzentriert sich ausschließlich auf die Markenpraxis und hat sich als maßgebliche Anlaufstelle für diejenigen etabliert, die erstklassige juristische Markenexpertise suchen.
Die auf geistiges Eigentum spezialisierte Kanzlei Prüfer & Partner und ihr geschäftsführender Partner Andreas Jacob wurden in das renommierte Ranking Word Trademark Review WTR 1000 2022 aufgenommen. Prüfer & Partner wird regelmäßig in der Schwesterpublikation der WTR 1000, der IAM Patent 1000, aufgeführt und erscheint dieses Jahr zum ersten Mal in der Markenrangliste. Dies ist der wachsenden Expertise der Kanzlei auf dem Gebiet des geistigen Eigentums und den Bemühungen von Andreas Jacob zu verdanken, der von der WTR für seine Kenntnisse im Bereich der Produktpirateriebekämpfung empfohlen wurde.
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Die auf geistiges Eigentum spezialisierte Kanzlei Prüfer & Partner und ihr geschäftsführender Partner Andreas Jacob wurden in das renommierte Ranking Word Trademark Review WTR 1000 2022 aufgenommen. Prüfer & Partner wird regelmäßig in der Schwesterpublikation der WTR 1000, der IAM Patent 1000, aufgeführt und erscheint dieses Jahr zum ersten Mal in der Markenrangliste. Dies ist der wachsenden Expertise der Kanzlei auf dem Gebiet des geistigen Eigentums und den Bemühungen von Andreas Jacob zu verdanken, der von der WTR für seine Kenntnisse im Bereich der Produktpirateriebekämpfung empfohlen wurde.
Was das Ranking sagt
WTR würdigte Prüfer & Partner, da die Kanzlei „für Portfoliomanagement und Rechtsdurchsetzung sowohl online als auch offline – und dank der Bemühungen von Andreas Jacob auch zunehmend für Rechtsstreitigkeiten gefragt ist“ und betonte, dass ihre „hochmodernen IT-Systeme und digitalen Lösungen sie an der Spitze der Entwicklung halten, während ein großes weltweites Netzwerk sie auf der globalen Bühne äußerst kompetent macht“.
Als gelistete Person wurde Andreas Jacob für sein „selten gesehenes Maß an Wissen über Anti-Counterfeiting“ empfohlen. Als geschäftsführender Partner der Kanzlei hat Jacob in jüngster Zeit mehrere Markenverletzungsfälle für Knorr-Bremse geleitet, die Anmeldestrategie verwaltet und die IP-Aspekte bei der Umstrukturierung des gesamten Produktportfolios betreut.
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Die renommierte Rangliste WTR 1000, die von der Globe Business Media Group in London herausgegeben wird, ist eines der weltweit führenden Rankings im Bereich der Markendienstleister. Es identifiziert die besten Markenexperten in den wichtigsten Gerichtsbarkeiten rund um den Globus. Der WTR 1000 konzentriert sich ausschließlich auf die Markenpraxis und hat sich als maßgebliche Anlaufstelle für diejenigen etabliert, die erstklassige juristische Markenexpertise suchen.