Sehr geehrte Damen und Herren,
In Anbetracht des digitalen Zeitalters, in dem Dokumente zukünftig nur noch elektronisch zugestellt werden, wird das Europäische Patentamt ihre sog. 10-Tages-Zustellfiktion, welche bisher die Berechnung von Fristen regelte, zum 1. November 2023 abschaffen.
Mit den geänderten Regeln 126 (2) und 127 (2) EPÜ findet die derzeitige Zustellfiktion, wonach ein Schriftstück mit dem zehnten Tag nach der Übergabe an den Postdiensteanbieter oder – im Falle der elektronischen Zustellung – mit dem zehnten Tag nach seiner Übermittlung als zugestellt gilt („Zehn-Tage-Regel“), ab dem 1. November 2023 keine Anwendung mehr. Vielmehr wird eine neue Zustellfiktion eingeführt, wonach die elektronische (aber auch jegliche postalische) Zustellung als am Datum des Schriftstücks erfolgt gelten wird.
Die geänderte Zustellfiktion soll zu einer Vereinfachung für die Nutzer führen, weil damit die Zustellungsregelungen des EPÜ und des PCT stärker aneinander angeglichen werden.
Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema?
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
Jürgen Feldmeier, LL.M.