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Aktuelles | 1. Mai 2022

Regeländerungen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)

In den Monaten Mai und Juli 2022 treten einige für die Praxis vor dem DPMA relevante Änderungen in Kraft. Die wichtigsten in Kürze:

(1) Erhöhung der Jahresgebühren für deutsche Patente (Inkrafttreten: 1. Juli 2022)
Die Patentgebühren für die jährlichen Verlängerungen werden mit Fälligkeitsterminen ab Juli 2022 moderat erhöht, betreffend Zahlungen ab der 5. Jahresgebühr. Die folgende Liste zeigt die alten (Spalte links) und die neuen (Spalte rechts in Klammern) Gebühren in EURO:

Jahresgebühr:

  • für das 3. Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
  • für das 4. Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
  • für das 5. Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 (100)
  • für das 6. Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 (150)
  • für das 7. Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180 (210)
  • für das 8. Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 240 (280)
  • für das 9. Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 290 (350)
  • für das 10. Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 350 (430)
  • für das 11. Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 470 (540)
  • für das 12. Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 620 (680)
  • für das 13. Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 760 (830)
  • für das 14. Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 910 (980)
  • für das 15. Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.060 (1.130)
  • für das 16. Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.230 (1.310)
  • für das 17. Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.410 (1.490)
  • für das 18. Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.590 (1.670)
  • für das 19. Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.760 (1.840)
  • für das 20. Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.940 (2.030)

Zuschlagsgebühr verspätete Zahlung . . 50

(2) Verlängerung der Frist zur Einleitung der nationalen Phase DE bei PCT-Anmeldungen (Inkrafttreten: 1. Mai 2022)
Die Frist zur Einleitung von nationalen deutschen Phase bei PCT-Anmeldungen wird von 30 auf 31 Monate ab dem Anmelde- bzw. Prioritätsdatum verlängert. Somit bleibt mehr Zeit, um die Gebühr für die Einleitung der nationalen Phase beim DPMA zu entrichten und gegebenenfalls die Übersetzung der Anmeldung in deutscher Sprache vorzulegen. Damit wird nun auch eine erfreuliche Harmonisierung mit der entsprechenden 31-Monatsfrist zur Einleitung der Regionalen Phase Europa vollzogen.

(3) Durchführung von mündlichen Anhörungen und Verhandlungen per Videoschalte (Inkrafttreten: 1. Mai 2022)
In Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Designverfahren vor dem DPMA wird die Möglichkeit der Teilnahme an Anhörungen und mündlichen Verhandlungen im Wege der Videoübertragung eröffnet. Die Möglichkeit, stattdessen „präsent“ an der vor Ort stattfindenden Verhandlung teilzunehmen, wird aber weiterhin bestehen.

Bei Fragen hierzu steht Ihnen unser Team sehr gerne zur Verfügung. Dr. Andreas Oser, LL.M. (office@pruefer.eu)