Trotz erfolgreicher Verabschiedung durch die beiden deutschen Kammern Bundestag und Bundesrat steht das geplante Einheitliche EU-Patentgericht schon wieder auf „on-hold“ vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG).
Es sah so aus, als wäre es endlich geschafft: Am 26. November 2020 hatte der Deutsche Bundestag das Ratifizierungsgesetz zum Einheitlichen Patentgericht zum zweiten Mal – und nun korrekt mit der geforderten Zweidrittel-Mehrheit – verabschiedet. Nur ein paar Tage später hatte auch die zweite Kammer, der Bundesrat, das Gesetz durchgewunken. Damit schien der Weg für den Start des Einheitlichen Patentgerichts zunächst frei. Aber – wenig überraschend – wurden nun erneut gleich zwei Beschwerden vor dem BVerfG eingereicht.
Zur Erinnerung: Wie wir am 20. März 2020 berichtet hatten, hatte das BVerfG das deutsche Zustimmungsgesetz zu UPC und EU-Einheitspatent aufgrund der nicht vorliegenden erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit für nichtig erklärt. Dieses Problem hatten der Deutsche Bundestag und Bundesrat kurz vor Jahreswechsel gelöst und es schien so, als wäre das Inkrafttreten nur noch eine Formalie in Form der Unterschrift des Bundespräsidenten.
Nun hat das BVerfG zum Jahresbeginn erneut zwei Verfassungsbeschwerden erhalten, die sich gegen das Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht richten, wie ein Pressesprecher des BVerfG gegenüber LTO bestätigte (Az. 2 BvR 2216/20 und 2 BvR 2217/20). Als nächstes bleibt abzuwarten, ob das BVerfG die Beschwerden annimmt oder nicht. Sollte es die Beschwerden nicht annehmen, kann das Einheitliche Patentgericht und das Einheitspatent im Jahr 2021 auf den Weg gebracht werden und voraussichtlich in 2022 seinen Betrieb aufnehmen. Sollte jedoch eine der Beschwerden vom Gericht angenommen werden, kann man sich erneut auf längere Verzögerungen einstellen.
Es heißt also auch ohne United Kingdom: abwarten und Tee trinken… wir bleiben dran.
Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Jürgen Feldmeier, LL.M., Prüfer & Partner (E-Mail: office@pruefer.eu)