Als spezialisierter Patentanwalt Pharma in München vertreten wir
pharmazeutische und biotechnologische Unternehmen seit über 50 Jahren
beim Europäischen Patentamt (EPA), beim Deutschen Patent- und Markenamt
(DPMA) und vor dem Unified Patent Court (UPC). Unser Münchner Team
betreut Pharmaindustrie, Generikahersteller, Biotech-Startups,
Diagnostik-Unternehmen und Life-Sciences-Konzerne in allen Phasen –
von der Wirkstoffentwicklung über die Patentanmeldung bis zur
internationalen Schutzstrategie.
Patentanwälte mit Pharma-Spezialisierung sind in Deutschland selten –
unser Standort München liegt direkt am EPA-Hauptsitz und bietet
kurze Wege zu Behörden, Gerichten und führenden Forschungseinrichtungen.
Einen Gesamtüberblick über die Kanzlei geben unsere Patentanwälte in München.
PRÜFER & PARTNER mbB
Patentanwälte • Rechtsanwälte
Sohnckestrasse 12
D-81479 München
Typischerweise können neue Wirkstoffe (New Chemical Entities, NCEs), polymorphe Formen, Salze, Derivate, neue Indikationen bekannter Substanzen, Formulierungen (z. B. Retardformen), Dosierungsschemata und Herstellungsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen patentiert werden. Auch Kombinationen und spezielle Applikationsformen (z. B. transdermal, inhalativ) sind oft schutzfähig.
Im Bereich Biotechnologie sind etwa gentechnisch veränderte Organismen, rekombinante Proteine, Antikörper, Impfstoffe, CRISPR-Technologien oder Produktionsverfahren (z. B. Zelllinien, Fermentationstechniken) potenziell schutzfähig. Hier gelten allerdings besondere Anforderungen an die Offenbarung – insbesondere bei Sequenzen, Vektoren und Expressionssystemen.
Ja. Sofern eine polymorphe Form eines bekannten Wirkstoffs technisch unterscheidbare Eigenschaften (z. B. Bioverfügbarkeit, Stabilität) aufweist und neu ist, kann sie patentierbar sein. Gleiches gilt für neue medizinische Indikationen bereits bekannter Wirkstoffe – dies ist besonders im Bereich „Repositioning“ und „Repurposing“ von Bedeutung.
Immunologische Wirkstoffe, wie monoklonale Antikörper oder mRNA-basierte Impfstoffe, unterliegen besonders hohem Innovationsdruck und regulatorischen Anforderungen. Ein fundiertes IP-Konzept ist hier essenziell – etwa zum Schutz spezifischer Antigen-Zielstrukturen, Formulierungen oder Herstellverfahren. Patente sind oft Voraussetzung für Zulassungsstrategien und Investitionssicherheit.
Verfahren zur Kultivierung, Isolierung oder Modifikation von Mikroorganismen – etwa für die Herstellung von Antibiotika, Enzymen oder bioaktiven Stoffen – können ebenso schutzfähig sein wie Diagnostikmethoden, sofern sie technische Merkmale aufweisen. Bei In-vitro-Diagnostik (IVD) ist dabei insbesondere auf die Einhaltung der „Diagnostik-Ausnahme“ im Patentrecht zu achten.
Im pharmazeutischen Bereich sind die Patentlaufzeit und Marktexklusivität von zentraler Bedeutung. Neben der Patentanmeldung sollten daher ergänzende Schutzmechanismen wie Schutzzertifikate (SPC), Datenexklusivität und Markenrechte strategisch berücksichtigt werden – insbesondere bei internationaler Vermarktung. Wir unterstützen bei der Koordination europäischer und weltweiter Anmeldestrategien (z. B. PCT).
Ein spezialisierter Patentanwalt begleitet Projekte bereits in der frühen Forschung: durch Freedom-to-Operate-Analysen, Bewertung der Schutzfähigkeit, Formulierung tragfähiger Patentansprüche und Begleitung von Prüfungsverfahren. Auch bei Lizenzverhandlungen, Due Diligence und IP-Litigation stehen wir als Partner an Ihrer Seite.
Als überzeugen wir mit Fachkompetenz, persönlicher Nähe und langjährigen Mandatsbeziehungen. Die proaktive Fullservice-Mentalität zeichnen uns als zuverlässige Lösungsfinder aus. Wir sind stolz darauf, dass unsere langjährigen Mandatsbeziehungen im Schnitt über 20 Jahre bestehen – ein Zeichen für das Vertrauen unserer Mandanten in unsere Arbeit.