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Am 15. Juli 2022 vollzog Montenegro mit der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde den letzten Schritt hin zum Beitritt zum Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) und ist seit 1. Oktober 2022 der 39. Mitgliedsstaat der Europäischen Patentorganisation (EPO).

Damit verlässt Montenegro seinen im Jahr 2010 erlangten Status als Erstreckungsstaat und alle Patentanmeldungen, die ab dem 1. Oktober 2022 angemeldet wurden, können nach deren Erteilung zu einem Europäischen Patent mit Wirkung für Montenegro validiert werden.

Die offizielle Aufnahme Montenegros als Mitgliedstaat ist ein neuer Meilenstein in der Geschichte der Europäischen Patentorganisation.

Für weitere Informationen: https://www.epo.org/news-events/news/2022/20221001_de.html

In den Monaten Mai und Juli 2022 treten einige für die Praxis vor dem DPMA relevante Änderungen in Kraft. Die wichtigsten in Kürze:

(1) Erhöhung der Jahresgebühren für deutsche Patente (Inkrafttreten: 1. Juli 2022)
Die Patentgebühren für die jährlichen Verlängerungen werden mit Fälligkeitsterminen ab Juli 2022 moderat erhöht, betreffend Zahlungen ab der 5. Jahresgebühr. Die folgende Liste zeigt die alten (Spalte links) und die neuen (Spalte rechts in Klammern) Gebühren in EURO:

Jahresgebühr:

  • für das 3. Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
  • für das 4. Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
  • für das 5. Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 (100)
  • für das 6. Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 (150)
  • für das 7. Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180 (210)
  • für das 8. Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 240 (280)
  • für das 9. Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 290 (350)
  • für das 10. Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 350 (430)
  • für das 11. Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 470 (540)
  • für das 12. Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 620 (680)
  • für das 13. Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 760 (830)
  • für das 14. Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 910 (980)
  • für das 15. Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.060 (1.130)
  • für das 16. Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.230 (1.310)
  • für das 17. Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.410 (1.490)
  • für das 18. Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.590 (1.670)
  • für das 19. Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.760 (1.840)
  • für das 20. Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.940 (2.030)

Zuschlagsgebühr verspätete Zahlung . . 50

(2) Verlängerung der Frist zur Einleitung der nationalen Phase DE bei PCT-Anmeldungen (Inkrafttreten: 1. Mai 2022)
Die Frist zur Einleitung von nationalen deutschen Phase bei PCT-Anmeldungen wird von 30 auf 31 Monate ab dem Anmelde- bzw. Prioritätsdatum verlängert. Somit bleibt mehr Zeit, um die Gebühr für die Einleitung der nationalen Phase beim DPMA zu entrichten und gegebenenfalls die Übersetzung der Anmeldung in deutscher Sprache vorzulegen. Damit wird nun auch eine erfreuliche Harmonisierung mit der entsprechenden 31-Monatsfrist zur Einleitung der Regionalen Phase Europa vollzogen.

(3) Durchführung von mündlichen Anhörungen und Verhandlungen per Videoschalte (Inkrafttreten: 1. Mai 2022)
In Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Designverfahren vor dem DPMA wird die Möglichkeit der Teilnahme an Anhörungen und mündlichen Verhandlungen im Wege der Videoübertragung eröffnet. Die Möglichkeit, stattdessen „präsent“ an der vor Ort stattfindenden Verhandlung teilzunehmen, wird aber weiterhin bestehen.

Bei Fragen hierzu steht Ihnen unser Team sehr gerne zur Verfügung. Dr. Andreas Oser, LL.M. (office@pruefer.eu)

Prüfer & Partner wurde erneut von dem renommierten Fachverlag Legal 500 im Bereich Patentrecht ausgezeichnet, sowohl in der Rubrik „Anmeldungen und Amtsverfahren“ als auch in „Streitbeilegung“! Wir freuen uns sehr über diese weitere Auszeichnung für unsere Arbeit und bedanken uns ganz herzlich bei all unseren Mandanten, Auslandskollegen sowie Mitarbeitern für das entgegengebrachte Vertrauen und die gute Zusammenarbeit.

Den Link zum ausführlichen Rankingergebnis auf Legal 500 finden Sie hier.

Referenzen

„Prüfer & Partner sind ein starkes Team, das gerade im Zusammenwirken zwischen Back Office (sehr stark und extrem freundlich!), Ausarbeitung von Anmeldungen/ Prosecution und Rechtsberatung im Konflikt-/Lizenzumfeld seine volle Leistung entfaltet.“

„Dorothea Hofer: Exzellente, gewissenhafte und umfassende Beratung im Konflikt-/Lizenzumfeld, sehr pragmatisch und versiert und ausnehmend hilfsbereit.“

„Sehr hohe Fachkompetenz.“

„Dorothea Hofer, Jürgen Feldmeier und Andreas Oser. Sie sind sehr gut darin, komplexe technische Sachverhalte zu verstehen, erteilen angemessene Ratschläge, und bearbeiten dringende Angelegenheiten zügig. Herr Feldmeier wählt seine Associates sehr gut aus, um wichtige Mandate, insbesondere streitige Verfahren, gut betreuen zu können.“

„Dorothea Hofer und Jürgen Feldmeier sind IP-Veteranen, was sich in ihrer praktischen Beratung und ihren Hintergrundkenntnissen zu Verfahren und möglichen Ergebnissen von Amtsverfahren oder Konflikten zeigt. Ich finde sie sehr stark und aufmerksam, gerade auch mit Mandanten aus Asien, die sich bei ihnen sicher fühlen. Perfektes Englisch und Kulturgespür helfen ihnen.“

The Legal 500 ist eine renommierte Recherchen-Agentur, die sich mit dem Thema Kanzleiempfehlungen befasst. Im Rahmen der Recherche führt das unabhängige Team erfahrener Redakteure jedes Jahr hunderte von Interviews mit Anwälten und befragt mehr als 23,000 Mandanten, was eine umfassende und gründliche Bewertung von Kanzleien in einer Vielzahl an Praxisbereichen erlaubt.

Mit dem Epidemieschutzgesetz vom 27.03.2020 hat Deutschland angesichts der COVID-19-Pandemie eine „Notlage von nationaler Tragweite“ festgestellt. Gleichzeitig nahmen Spannungen und internationaler Druck zur „Aufhebung bestimmter IP-Rechte“ zu. Neben der Bundesrepublik Deutschland gibt es zahlreiche weitere Länder weltweit, die mit Notstandsverordnungen Patentrechte grundsätzlich einschränken können, etwa im Vereinigten Königreich, Frankreich, den Vereinigten Staaten, Kanada, Israel, Australien, China, Japan und Korea. Bis jetzt, im Sommer 2021 sind aber weder eine Benutzungsanordnungen (§ 13 PatG) noch – nach derzeitigem Kenntnisstand – eine Klage auf Zwangslizenz (§ 24 PatG) bei hierfür zuständigen Gerichten anhängig gemacht worden. Der zu deckende Bedarf ist enorm, allen voran an den als „Game Changer“ bezeichneten Impfstoffentwicklungen.

Das folgenden Download-PDF fasst zusammen, weshalb dies so ist – zahlreichen und stark debattierten Forderungen zum Trotz.

 

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