Aktuelles | 24. August 2021

Patentrechtliche Zwangsmaßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie

Mit dem Epidemieschutzgesetz vom 27.03.2020 hat Deutschland angesichts der COVID-19-Pandemie eine „Notlage von nationaler Tragweite“ festgestellt. Gleichzeitig nahmen Spannungen und internationaler Druck zur „Aufhebung bestimmter IP-Rechte“ zu. Neben der Bundesrepublik Deutschland gibt es zahlreiche weitere Länder weltweit, die mit Notstandsverordnungen Patentrechte grundsätzlich einschränken können, etwa im Vereinigten Königreich, Frankreich, den Vereinigten Staaten, Kanada, Israel, Australien, China, Japan und Korea. Bis jetzt, im Sommer 2021 sind aber weder eine Benutzungsanordnungen (§ 13 PatG) noch – nach derzeitigem Kenntnisstand – eine Klage auf Zwangslizenz (§ 24 PatG) bei hierfür zuständigen Gerichten anhängig gemacht worden. Der zu deckende Bedarf ist enorm, allen voran an den als „Game Changer“ bezeichneten Impfstoffentwicklungen.

Das folgenden Download-PDF fasst zusammen, weshalb dies so ist – zahlreichen und stark debattierten Forderungen zum Trotz.

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