Das Europäische Patentamt wird die meisten seiner Gebühren zum 1. April 2024 um durchschnittlich ca. 5% erhöhen. Deutlich höher fällt die Gebührenanhebung bei der 3. und 4. Jahresgebühr aus, die sich um fast 30% erhöht.
Die Entrichtung von Jahresgebühren beim EPA ist frühestens 3 Monate vor Fälligkeit möglich. Für etwaige Einsparungen wäre es daher ratsam, fällige Jahresgebühren bis 30. Juni 2024 noch vor dem 1. April 2024 zu entrichten.
Die vollständige Gebührentabelle des EPA finden Sie hier.
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